Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka –Sprecher von United Anarchists in Deutschland –Karl-Haarmann-Str. 75 44536 Lünen

Post bitte an meinen Postempfangsbevollmächtigen:  Apotheker Stephan Göbel Parcelsus-Apotheke Königsheide 46  

44536 Lünen /

FAX 0231 877 06 11

An Rechtsanwälte Dr. Ralf Neuhaus und Rudolf Esders

Kanzlei Rechtsanwälte Bernhard Meyer, Dr. Ralf Neuhaus,
Udo Hoffmann u.a., Ostenhellweg 59, 44135 Dortmund

 

Per FAX an: 0231/578178

 

 

14. Januar 2010

 

Sehr geehrte Rechtsanwälte!

 

Vorab: Dieses Schreiben enthält diverse LINKS zum Nachweis bestimmter Tatsachen. Damit Sie diese LINKS bequem aufrufen können, ist auch dieses Schreiben mit aufrufbaren LINKS ins Internet gestellt, erreichbar für Sie alternativ unter:

http://wp.me/pzW3K-Mg    

und unter:

http://winfried-sobottka.de/dr-ralf-neuhaus/fax-14-jan-2010.html

Laut einer im Internet behaupteten Zeugenaussage hat  Rechtsanwalt Dr. Ralf Neuhaus folgendes über mich behauptet, dabei dargelegt, dass dies auch der Sicht seines Kanzleikollegen Rudolf Esders, Landrichter a.D., entspreche:


Mordfall Nadine O.‏
Von: RAe Meyer & Dr.Neuhaus (rechtsanwaelte@mnh-dortmund.de)
Gesendet: Mittwoch, 2. Dezember 2009 16:41:01
An: xxxxxxxxxx

Sehr geehrter Herr xxxxxxx,

besten Dank für Ihre Mail. Winfried Sobottka hatte sich bereits während
des Verfahrens bei uns gemeldet und seine verquasten Theorien zum Besten
gegeben. Er ist ein verwirrter Mensch, möglicherweise auch nur ein (gesunder)
Spinner. Phillip, mein Kollege Esders und ich bedauern die absurden
Diffamierungen zutiefst.

Mit freundlichen Grüßen
– Dr. Neuhaus – /sm
mnh Rechtsanwälte Bernhard Meyer, Dr. Ralf Neuhaus,
Udo Hoffmann u.a.
Ostenhellweg 59
44135 Dortmund

Telefon: 0231/528121Telefax: 0231/578178



Belege siehe unter:

http://www.winfried-sobottka.de/dr-ralf-neuhaus/00-overview.html

Sehr geehrte Rechtsanwälte Dr. Ralf Neuhaus und Rudolf Esders, mir liegt tatsächlich nichts ferner, als unwahre Tatsachen zu verbreiten.
Da Sie behaupten, meine Sicht der Dinge seien „verquaste Theorien“, müsste es Ihnen ein Leichtes sein, meine Sicht der Dinge zu widerlegen. Das würde dazu führen, dass ich meine bisherigen Behauptungen betreffend den Mordfall Nadine Ostrowski, dass nämlich ein Unschuldiger sitzt, während die wahren Mörderinnen frei herum laufen, aus dem Netz entfernen würde, zudem öffentlich im Netz erklären würde, dass ich im Irrtum gewesen sei, mich ferner öffentlich bei allen entschuldigen würde, die unter meinen diesbezüglichen Behauptungen bisher irgendwie zu leiden hatten.

Damit würden Sie vielen einen großen Gefallen tun, da es Ihnen nach Ihren Worten ein Leichtes sein müsste, darf ich Ihre Bereitschaft sicherlich voraussetzen. Sollte es daran fehlen, müsste ich in der von Ihnen versandten Email Beleidigung und üble Nachrede zu meinem Nachteil erkennen, abgesehen davon, dass ich den Schluss ziehen müsste, dass Sie wissentlich zugelassen hätten, dass Ihr Mandant Philipp J. zu Unrecht als Mörder verurteilt wurde.

 

Also gehe ich davon aus, dass Sie mir meine Denkfehler in der Sache bis zum

21. Januar 2010, FAX an meinen Postempfangsbevollmächtigten reicht, schriftlich aufzeigen werden:

 

  1. U.a. nach Aussagen des im Verfahren zuständigen Oberstaatsanwaltes Wolfgang Rahmer, Hagen,  hätte Philipp J. sich im Hause des Mordes bewegt und dort einen Metzelmord begangen haben müssen, ohne irgendeine Spur zu hinterlassen - außer an einem Lichtschalter, den die Polizei ausgebaut hatte.

Siehe:  http://www.sexualaufklaerung.at/nadine-o/0-overview.html

 

  1. Weiterhin hätte Nadine Ostrowski sich ohne jede Abwehr mehrfach ins

     Gesicht schlagen lassen und sich dann noch mit einem Kabel bis zur

     Bewusstlosigkeit würgen lassen müssen, ebenfalls ohne jede Gegenwehr.

     Das widerspricht  dem instinktiv in jedem Menschen angelegten

     Grundverhalten.

 

     Siehe zur genaueren Schilderung und zu den Belegen:

 

     http://www.sexualaufklaerung.at/nadine-o/0-overview.html

 

  1. Gegen Ende des Verfahrens gegen Ihren Mandanten Philipp J. fand ein

Außentermin an und in dem Haus statt, in dem Nadine Ostrowski ermordet aufgefunden worden war. Darüber berichtete der WDR3 im Fernsehen. Innerhalb eines Interviews vor der Kamera äußerte die Rechtsanwältin der Nebenkläger wörtlich oder fast wörtlich: „In dem Verfahren passt bisher nichts zusammen. Auf der Basis kann man kein Urteil fällen.“

 

Ich werte das als Bestätigung dafür, dass niemand spurenfrei einen Metzelmord begehen kann, auch dafür, dass sich eine gesunde 15 jährige Frau nicht ohne jede Gegenwehr schlagen und dann bis zur Bewusstlosigkeit drosseln lässt.

 

Sie hingegen verzichteten trotz des Umstandes, dass Ihr Mandant wenig später zur Höchststrafe verurteilt wurde, darauf Revision einzulegen. Das erscheint in jedem Falle ungewöhnlich, schließlich hätte auf dem Wege nur ein günstigeres Urteil erreicht werden können, keinesfalls aber ein ungünstigeres jeweils aus Sicht Ihres Mandanten.

 

So darf die Frage gestattet sein, warum Sie keine Revision einlegten, mithin eine ledigliche Chance zum Nachteil Ihres Mandanten Philipp J. verspielten, während Ihre Kollegin von der Nebenklage öffentlich geäußert hatte, es passe nichts zusammen, auf der Basis sei kein Urteil möglich.

 

 

Sehr geehrte Rechtsanwälte Dr. Ralf Neuhaus und Rudolf Esders, Sie haben die Chance, ein leidiges Thema im Internet zu beenden, wenn Sie mir hinsichtlich der 3 genannten Punkte argumentativ aufzeigen, dass ich in der Sache „verquaste Theorien“ verbreite. Die Alternative ist eine Strafanzeige nach §§ 185 ff. StGB wegen entsprechender Äußerungen zu meinem Nachteil und Ihre Anprangerung im Internet wegen Mandantenverrats in einem besonders schweren Fall und wegen der Begünstigung von Mädchenmördern. Tun Sie, was Sie für richtig halten.

 

Mit anarchistischen Grüßen

 

 

 (im Original unterzeichnet)

 

 

(Winfried Sobottka, Sprecher von United Anarchists in Deutschland)