Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka –Sprecher von United Anarchists in Deutschland –Karl-Haarmann-Str. 75 44536 LünenPost bitte an meinen Postempfangsbevollmächtigen: Apotheker Stephan Göbel Parcelsus-Apotheke Königsheide 4644536 Lünen /FAX 0231 877 06 11An Rechtsanwälte Dr. Ralf Neuhaus und Rudolf EsdersKanzlei Rechtsanwälte Bernhard Meyer, Dr. Ralf Neuhaus, Per FAX an: 0231/578178 14. Januar 2010 Sehr geehrte Rechtsanwälte! Vorab: Dieses Schreiben enthält diverse LINKS zum Nachweis bestimmter Tatsachen. Damit Sie diese LINKS bequem aufrufen können, ist auch dieses Schreiben mit aufrufbaren LINKS ins Internet gestellt, erreichbar für Sie alternativ unter: und unter: http://winfried-sobottka.de/dr-ralf-neuhaus/fax-14-jan-2010.html Laut einer im Internet behaupteten Zeugenaussage hat Rechtsanwalt Dr. Ralf Neuhaus folgendes über mich behauptet, dabei dargelegt, dass dies auch der Sicht seines Kanzleikollegen Rudolf Esders, Landrichter a.D., entspreche: Mordfall Nadine O.
Damit würden Sie vielen einen großen Gefallen tun, da es Ihnen nach Ihren Worten ein Leichtes sein müsste, darf ich Ihre Bereitschaft sicherlich voraussetzen. Sollte es daran fehlen, müsste ich in der von Ihnen versandten Email Beleidigung und üble Nachrede zu meinem Nachteil erkennen, abgesehen davon, dass ich den Schluss ziehen müsste, dass Sie wissentlich zugelassen hätten, dass Ihr Mandant Philipp J. zu Unrecht als Mörder verurteilt wurde. Also gehe ich davon aus, dass Sie mir meine Denkfehler in der Sache bis zum 21. Januar 2010, FAX an meinen Postempfangsbevollmächtigten reicht, schriftlich aufzeigen werden:
Siehe: http://www.sexualaufklaerung.at/nadine-o/0-overview.html
Gesicht schlagen lassen und sich dann noch mit einem Kabel bis zur Bewusstlosigkeit würgen lassen müssen, ebenfalls ohne jede Gegenwehr. Das widerspricht dem instinktiv in jedem Menschen angelegten Grundverhalten. Siehe zur genaueren Schilderung und zu den Belegen: http://www.sexualaufklaerung.at/nadine-o/0-overview.html
Außentermin an und in dem Haus statt, in dem Nadine Ostrowski ermordet aufgefunden worden war. Darüber berichtete der WDR3 im Fernsehen. Innerhalb eines Interviews vor der Kamera äußerte die Rechtsanwältin der Nebenkläger wörtlich oder fast wörtlich: „In dem Verfahren passt bisher nichts zusammen. Auf der Basis kann man kein Urteil fällen.“ Ich werte das als Bestätigung dafür, dass niemand spurenfrei einen Metzelmord begehen kann, auch dafür, dass sich eine gesunde 15 jährige Frau nicht ohne jede Gegenwehr schlagen und dann bis zur Bewusstlosigkeit drosseln lässt. Sie hingegen verzichteten trotz des Umstandes, dass Ihr Mandant wenig später zur Höchststrafe verurteilt wurde, darauf Revision einzulegen. Das erscheint in jedem Falle ungewöhnlich, schließlich hätte auf dem Wege nur ein günstigeres Urteil erreicht werden können, keinesfalls aber ein ungünstigeres jeweils aus Sicht Ihres Mandanten. So darf die Frage gestattet sein, warum Sie keine Revision einlegten, mithin eine ledigliche Chance zum Nachteil Ihres Mandanten Philipp J. verspielten, während Ihre Kollegin von der Nebenklage öffentlich geäußert hatte, es passe nichts zusammen, auf der Basis sei kein Urteil möglich. Sehr geehrte Rechtsanwälte Dr. Ralf Neuhaus und Rudolf Esders, Sie haben die Chance, ein leidiges Thema im Internet zu beenden, wenn Sie mir hinsichtlich der 3 genannten Punkte argumentativ aufzeigen, dass ich in der Sache „verquaste Theorien“ verbreite. Die Alternative ist eine Strafanzeige nach §§ 185 ff. StGB wegen entsprechender Äußerungen zu meinem Nachteil und Ihre Anprangerung im Internet wegen Mandantenverrats in einem besonders schweren Fall und wegen der Begünstigung von Mädchenmördern. Tun Sie, was Sie für richtig halten. Mit anarchistischen Grüßen (im Original unterzeichnet) (Winfried Sobottka, Sprecher von United Anarchists in Deutschland) |