www.winfried-sobottka.de         www.freegermany.de      www.sexualaufklaerung.at        http://www.sexualaufklaerung.at/nadine-o/0-overview.html

 

 

 

 

 

 

Thomas Vogel Tengen und die geheimen Staatsinteressen der BRD und Österreichs, Teil 1

Lünen, den 12. Januar 2010, Winfried Sobottka

Fall Natascha Kampusch: Strafvereitelung im Amte durch ltd. OSta Werner Pleischl, Wien?

In Uncategorized on Januar 12, 2010 at 4:28

Brisant: Obwohl der folgende Artikel erkennbar nichts rechtswidriges enthält, führte er dazu, dass Blog.de einen ganzen Blog löschte (CDU-PROPAGANDA.BLOG.DE), wurde er von Scoop.at gelöscht, ebenfalls von pressmap.de.  Das spricht tatsächlich dafür, dass die Staaten BRD und Österreich ein vehementes Interesse an Vertuschung haben!

Artikel:

Lange hat es gedauert, der Termin wurde immer wieder verschoben, gekostet haben soll es angeblich fast eine Million Euro: Die „Nachermittlungen“ im Falle Natascha Kampusch sind abgeschlossen, behauptet wird, Priklopil sei Einzeltäter gewesen:www.stern.de/panorama/..

Dem widerspricht der Deutsche Thomas Vogel aus Tengen am Bodensee klar:

„Folgendes erkläre ich im Bewusstsein meiner Verantwortung: Aufgrund meiner Beweise , waren Ernst Holzapfel und Brigitta Sirny von Anfang an , seit dem Morgen des 2. März 1998, an der Entführung von Natascha Kampusch beteiligt !“

Quelle: www.kampusch.de/?p=93

Screenshot, zur Vergrößerung bitte 2 mal anklicken:
kampusch

Das sind einwandfrei bekräftigte Tatsachenbehauptungen, keineswegs lediglich „Hinweise“, als die sie von der Oberstaatsanwaltschaft in Wien und Graz, aber auch von den Medien heruntergespielt werden.

So muss man sich fragen, warum sie heruntergespielt werden: Wenn der Zeuge Thomas Vogel Recht hat, dann steht die Wiener Oberstaatsanwaltschaft unter Leitung von Werner Pleischl in dringendem Verdacht der Strafvereitelung im Amte und womöglich der Begünstigung organisierter Kriminalität, womöglich im Bereich der Kinderpornografie.

Der Zeuge Thomas Vogel hat seine oben zitierten Behauptungen noch am 03. Dezember 2009 erhoben, obwohl ihm klar war, dass er bereits ein umfangreiches Nachermittlungsverfahren in Gang gesetzt hatte.

Sollte er lügen, dann würde das einwandfrei den Tatbestand der falschen verdächtigung erfüllen – in der BRD wie in Österreich strafbar, und jedenfalls könnte die Oberstaatsanwaltschaft Wien Strafanzeige erstatten.

Doch das wagt sie offensichtlich nicht.

Warum nicht, wenn die Aussagen des Thomas Vogel wirklich falsch sein sollten?

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Ergänzung: Hat die Staatsanwaltschaft Konstanz zu alldem nichts zu sagen? Immerhin wurden aufgrund der Behauptungen Vogels auch deutsche Polizeikräfte zum Einsatz gebracht – im Rahmen der Amtshilfe für österreichische Behörden.