23.10.2007: Schreiben an Dr. med. Bernd Roggenwallner
von Winfried Sobottka am Sa Jul 12, 2008 11:53 pm
Die Anlage zum Schreiben, mit dem Schreiben gefaxt, ist im Antwortbeitrag unterhalb dieses Beitrages zu finden, beides ist aus www.winsobo.de übernommen!
Verfasst am: 23.10.2007, 09:03 Titel: 23.10.2007: Fax an Dr. med. Bernd Roggenwallner !!!
Absender:
Winfried Sobottka
Karl-Haarmann-Str. 75
44536 Lünen
An Herrn
Dr. med. Bernd Roggenwallner
Dortmund, per FAX an: 0231 1338668
Datum: 23.10. 2007
Sehr geehrter Herr Dr. Roggenwallner!
Obwohl
mir nicht einmal ein richterlicher Beschluss dahingehend vorliegt, dass
in meinem Strafverfahren ein Gerichtspsychiater beauftragt sei, hatten
Sie mir mit Datum vom 28.09.2007 eine Einladung zu einem
Untersuchungstermin in „Ihrem Strafverfahren“ zugesandt. Nicht einmal
angegeben das Aktenzeichen. Dabei ist doch davon auszugehen, dass Sie
sich im Strafrecht wirklich auskennen MÜSSEN.
Ihr Vorgehen finde ich in mehrfacher Hinsicht sehr befremdlich:
1.
Aus der Akte kann sich im Grunde nur entnehmen lassen, dass ich
durchaus vernünftige Erklärungen für mein Verhalten biete, wobei mir
aber lediglich rechtliches Gehör VOLLSTÃNDIG VERWEIGERT wird. Soweit
gehend, dass objektiv u.a. der Straftatbestand der Rechtsbeugung
seitens der StA wie der Gerichte als absolut einwandfrei als erfüllt
anzusehen ist.
Das bedeutet konkret: Über meine sachlichen
Bewegungsgründe will man auf gar keinen Fall diskutieren, man ignoriert
absolut alles, was ich zu meiner Verteidigung mehrfach schriftlich und
im Termin am AG Lünen auch mündlich vorgetragen habe. Das ist schwerer
Rechtsbruch, das ist praktizierte Abschaffung von Rechtsstaat-
lichkeit,
das bricht die Verfassung (Anspruch auf rechtliches Gehör, das bricht
Vorschriften des Strafgesetzbuches (u.a. § 46 StGB).
2. Selbst
ein Laie weiß, dass man niemanden psychiatrisch zu untersuchen hat,
solange er kein Verhalten bietet, das sich nicht vernünftig erklären
ließe. Da ich mir nicht vorstellen kann, dass Sie einen Auftrag
annehmen, ohne zuvor die Akte gesichtet zu haben, muss ich davon
ausgehen, dass Ihnen bekannt ist, dass ich Erklärungen für mein
Verhalten biete, die von der Staatsanwaltschaft, den Gerichten, in
anderen Angelegenheiten aber auch von allen anderen Behörden
unwiderlegt ignoriert werden, wobei mein „Pflichtverteidiger“ daran
nicht einmal etwas auszusetzen hatte, womit er sich selbst strafbar
machte - er hat mich zugunsten rechtsbrecherischer Justiz verraten,
sein Name ist Andreas Gesterkamp, er praktiziert in Lünen, ist
SPD-Mitglied und mit Dieter Wiefelspütz persönlich befreundet.
Aus
1. und 2. folgt, dass Ihnen vor dem Hintergrund Ihres juristischen
Wissens klar sein muss, dass an mir rüde Willkürjustiz praktiziert
wird, gegen die im Grunde ein jeder Bürger unseres Landes angehen
müsste. Doch was tun Sie? Ihre Einladung bedeutet u.a., dass auch Sie
meine sachlichen Rechtfertigungen schlichtweg ignorieren, denn
ansonsten müssten sie ja bereit sein, mich sachlich zu widerlegen, um
einen Verdacht auf eine
Psychose üerhaupt belegen zu können!
Sollten
Sie aber nicht in der Lage sein, meine sachliche Rechtfertigung als
falsch einzustufen, dann bedeutete das, dass Sie NICHT DARLEGEN KÖNNEN,
weshalb in meinem Falle überhaupt eine psychiatrische Untersuchung
sinnvoll sein könne. Wenn Sie unter solchen Gesamtumständen dann noch
bereit sind, eine solche Untersuchung innerhalb eines solchen
Verfahrens vorzunehmen, dann kann das nur das bedeuten, was der
Amtsarzt Dr. Matthias Cleef vom Kreisgesundheitsamt Unna mir gegenüber
zugeben musste: Sie haben keine Gründe, mir Psychose zu unterstellen,
aber Sie hätten gern welche und brechen dafür eben auch Recht.
Herr
Dr. Roggenwallner, ich gehe zwar davon aus, dass Sie meine Erklärungen
hinreichend kennen werden, will aber dennoch in Erinnerung rufen, womit
ich mein Verhalten, sofern es einigen Leuten nicht zu gefallen scheint,
u.a. erkläre:
1. Polizei und Justiz im Großraum Dortmund sind
objektiv in einen der grauenvollsten Mädchenmorde und in die darauf
folgende absichtliche Falschverurteilung eine heute 20-jährigen jungen
Mannes verwickelt, daran kann nach gefestigter Beweislage absolut kein
Zweifel bestehen: Es geht um Nadine O. und Philipp J., der Mord fand
statt im August 2006, in Wetter/Ruhr.
2.
Sämtliche Versuche meinerseits, rechtsstaatliche übliche Mittel gegen
die Verbrecher zu richten, führten zu nichts anderem, als dass ich
übelste Rechtsverweigerung und übelsten Terror erleben musste. Das kann
man nur als Beweis dafür werten, dass die schrecklichen Verbrechen
durch Teile u.a. des Staatsapparates im Großraum Dortmund in Wahrheit
vom Staate insgesamt getragen werden, anderes lässt sich daraus
objektiv nicht schließen.
3. Unter den Voraussetzungen, dass
der Staat selbst mordet und absichtlich falsch urteilt, ist der Staat
nicht mehr durch das Grundgesetz gedeckt, sondern, im Gegenteil, ist
ein jeder Deutsche berechtigt, Widerstand dagegen auszuüben (Artikel 20
GG).
Als Anlage finden Sie auf einer DIN-A4-Seite den Beweis, dass die Aussage unter 1. Wahr ist.
Herr
Dr. Roggenwallner, widerlegen Sie meine Behauptungen mir gegenüber,
schriftlich, und ich lasse mich von Ihnen untersuchen - und bitte Sie
dann bei der Gelegenheit um psychiatrische Hilfe, weil ich vollständig
von der Realität abgerückt sei.
Schaffen Sie es nicht, meine
Behauptungen sachlich wahr mir gegenüber schriftlich zu widerlegen, so
werde ich darauf garantiert auch sehr konsequent reagieren: Dann muss
Ihnen das Handwerk gelegt werden, denn dann sind Sie der
gemeingefährliche Irre.
Mit anarchistischen Grüßen
Winfried Sobottka
Winfried Sobottka
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Anmeldungsdatum : 11 Jul 2008
Re: 23.10.2007: Schreiben an Dr. med. Bernd Roggenwallner
von Winfried Sobottka am Sa Jul 12, 2008 11:58 pm
Jeder
Kriminalist in der Ausbildung, selbst jeder TV-Zuschauer, der sich
Sendungen mit realen kriminalistischen Inhalten ansieht, weiß GANZ
GENAU:
Philipp kann Nadine O. UNMÖGLICH gemordet haben, tatsächlich können nur die Mädchen Nadine O. gemordet haben:
NIEMAND hätte das Haus betreten oder so wild morden können, ohne Mikrospuren zu hinterlassen.
Spuren
von Philipp konnte die Polizei aber nur an Gegenständen nachweisen, die
nach dem Morde verschwunden waren, und an einem Lichtschalter, an dem
sie die Spuren aber erst nach dem Ausbauen nachwies.
Vo diesen Hintergründen ist jedem Kriminalisten, aber auch bereits jedem insofern interessierten Fernsehzuschauer klar, dass
1. Philipp gar nicht am Tatort gewesen war.
2.
Nadine O. deshalb auch nicht gemordet haben kann, aber auch die
"Tatwerkzeuge" und den Lichtschalter nicht berührt haben kann.
3.
Dass die Spuren Philipps an den genannten Beweismitteln außerhalb des
Hauses der Nadine O. an die Beweismittel herangebracht worden sein
müssen, wozu jedenfalls im Falle des Lichtschalters nur die Polizei
selbst die Möglichkeit gehabt haben kann.
Vor
diesen Hintergründen noch über irgendetwas zu streiten, ist in
sachlicher Weise, wie seit über einem Jahr in vielen Foren bewiesen,
gar nicht möglich: ES gibt kein einziges wahres sachliches
Gegenargument.
Deshalb bekämpft man mich mit aller
Niedertracht und allem Hass, die man aufzubringen vermag, nimmt es
blindwütig sogar in Kauf, sich dabei vollständig vor dem Rest der Welt
zu entlarven.
Das kann die Welt an den öffentlichen Forenbeiträgen und an den behördlichen Dokumenten ablesen, die im Netz stehen.
Deutschland, wie schamlos kannst Du eigentlich sein?
Winfried Sobottka Karl-Haarmann-Str. 75 44536 Lünen
Winfried Sobottka
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Anmeldungsdatum : 11 Jul 2008
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