Der Fall Matthias L. dürfte allen bekannt sein, denn er ging ja reichlich durch die Medien, wodurch der wahnhaft Gestörte sich berufen fühlte, da mitzumischen. Ich werde auch nicht auf seine wirren Mordtheorien eingehen. Mir liegt es fern den kompletten Fall wieder aufzurollen. Eine sachliche und kurze Zusammenfassung gibt es hier:
Interessant ist vielmehr ein Telefonat des geistig Verwirrten mit dem Rechtsanwalt Dost, welches er veröffentlichte. Hier nachzulesen:
Nun zu dem Telefonat:
Rechtsanwalt Ulrich Dost über Matthias Lang Erlangen, JVA Plötzensee, JVA Tegel, JVA Brandenburg und SchülerVz
In Uncategorized on November 18, 2009 at 9:52
http://wp.me/pzW3K-B8Interviewer: „Winfried Sobottka, Sie haben heute ein längeres Telefonat mit Rechtsanwalt Ulrich Dost geführt, was wissen Sie nun mehr?“
Winfried Sobottka: „Wie die Haftbedingungen bis zu dem Zeitpunkt waren, an dem Rechtsanwalt Ulrich Dost den Matthias Lang zum letzten Mal gesehen hatte, das war nach Erinnerung des Ulrich Dost der Dienstag vor Samstag dem 31. Oktober, an dem Matthias verstarb, also am 27. Oktober 2009. Nach Angaben des Ulrich Dost war Matthias Lang sehr optimistisch, die „Chemie“ zwischen Matthias Lang und Ulrich Dost habe bestens gestimmt, und an jenem Dienstag habe Dost dem Matthias Lang auch seine auf Freispruch zielende Strategie erklärt.
Im Übrigen stimme es nach den Angaben des Ulrich Dost auch nicht, dass Matthias in der Haft isoliert gewesen sei. Er habe seine Zelle tagsüber jederzeit zum Flurgang verlassen können und habe sich dort auch mit anderen U-Häftlingen bestens verstanden. Die übrigen U-Häftlinge seien verständlicherweise Berliner gewesen, und Matthias habe dem Ulrich Dost erzählt, sie hätten ihm schon versprochen, ihm nach der Haft einmal Berlin zu zeigen, damit er auch einmal eine „richtige Stadt“ sehen würde.
Rechtsanwalt Dost hat den Matthias Lang insgesamt dreimal während der Haft besucht, und hat niemals auch nur den geringsten Hinweis darauf gewinnen können, dass Matthias mit seiner Lage nicht fertig würde, ganz im Gegenteil: Er sei gut gelaunt und optimistisch gewesen.“
Interviewer: „Das steht zum Teil in erheblichem Widerspruch zu dem, was die Berliner Zeitung zunächst schrieb?“
Winfried Sobottka: „Recherchen haben ergeben, dass die Berliner Zeitung die Quellen für Behauptungen, Matthias Lang sei 23 Stunden am Tage eingesperrt gewesen, nicht wasserdicht geprüft hatte. Die Berliner Zeitung hatte sich sich diese Behauptungen allerdings auch nicht als Tatsachenbehauptungen zu eigen gemacht. Solche Sachen machen Journalisten gelegentlich, um etwa schweigsame Politiker aus der Reserve zu locken. Dann reicht es ihnen, dass sie sagen können: „Da war einer, der hat das gesagt.“
Das darf man Journalisten nicht übel nehmen, denn was sollen sie sonst tun, wenn sie anders keine Informationen bekommen? Vermutlich lernen sie solche Tricks schon in der Ausbildung. Es dient in entsprechenden Fällen eindeutig der öffentlichen Information, wenn sie anschließend auch die Gegendarstellung publizieren. Wie die Berliner Zeitung es ja auch getan hat, als Gisela von der Aue sich beeilte zu erklären, Matthias sei nicht den ganzen Tag eingesperrt gewesen und habe sogar außerhalb der Zelle arbeiten können.“
Interviewer: „Mit einem Telefonat brachten Sie den Rechtsanwalt Ulrich Dost dazu, Ihnen Dinge zu offenbaren, die bisher nirgendwo nachzulesen waren?“
Winfried Sobottka: “Ja, das ist wirklich sehr erstaunlich, denn ohne jeden Zweifel hätte Rechtsanwalt Ulrich Dost jedem Journalisten, der ihn danach gefragt hätte, genau das Selbe gesagt wie mir.“
Interviewer: „Worauf führen Sie es zurück, dass diese Dinge nicht überall zu lesen waren / sind? Warum hat Gisela von der Aue diese Dinge nicht sofort erklärt?“Winfried Sobottka: „Für die Justiz ist es ein doppelt heißes Eisen: Dass er in der Haft bester Laune und optimistisch war, spricht ganz und gar nicht für Suizid. Andererseits wäre es gefährlich gewesen, das Bild eines verzweifelten Matthias Lang wahrheitswidrig an die Wand zu malen, weil das, einmal aufgeflogen, den Mordverdacht selbst in naiven Menschen hätte aufkommen lassen. Ich kann nur feststellen, dass die Medien offenbar kein Interesse daran hatten, Mordverdacht aufkommen zu lassen oder ihn zu verstärken. Sie haben den angeblichen Selbstmord stets als Tatsache behandelt.“
Interviewer: “Es wird behauptet, Matthias Lang sei psychisch gestört gewesen, offenbar wird das zur Begründung des Suizides herangezogen?“
Winfried Sobottka: “Matthias Lang fehlten nach allem, was ich über ihn weiß, Liebe und soziale Zuwendung. Letzteres ist übrigens wohl auch ein Grund dafür, dass er sowohl in der ersten U-Haft wegen Cannabis-Besitzes als auch nun in der zweiten U-Haft recht gute Laune hatte: In der U-Haft sind die Leute einfach Mensch, man sitzt in einem Boot und keiner fühlt sich gern allein. Man kommt sich menschlich recht nahe und versteht sich prächtig. Ich selbst habe einmal eine Nacht mit einem mehrfachen Mörder und mehrfach sehr brutalem Schläger im Polizeigewahrsam verbracht. Er hatte Oberarme wie ich Oberschenkel, er war keine Sekunde anders als freundlich und aufgeschlossen. Ich schlief in der Nacht völlig ruhig wie ein Murmeltier.
Rechtsanwalt Ulrich Dost kennt natürlich die Stellungnahmen, die Matthias Lang psychische Störungen attestieren, durfte mir aber keine Einzelheiten sagen. Er sagte mir allerdings, dass Matthias Lang Probleme hinsichtlich seiner Lebensorganisation gehabt habe, dass Matthias Lang ihm die zugrunde liegenden Tatsachen auch in vollem Umfange bestätigt habe, und dass eine betreuende Hilfe demnach tatsächlich angezeigt gewesen sei.
Man könne also nicht von einem Schmierengutachten ausgehen, dem die Substanz fehle. Auf meine Frage, ob Matthias Lang irgendwelche Selbstzerstörungstendenzen gezeigt habe, manche Leute ritzen sich z.B. dauernd mit einem Messer oder ähnliches, sagte Rechtsanwalt Ulrich Dost klipp und klar, dass es absolut nichts mit dieser Tendenz gegeben habe und dass das auch im Gutachten ausdrücklich erklärt worden sei, ebenso wie das Fehlen eines jeden Hinweises auf Suizidgefahr.“Interviewer: „Das hört sich nicht so an, als würden Sie von einem Selbstmord ausgehen?“
Winfried Sobottka: „Ich gehe von Mord aus.“
Interviewer: “Was weiß Rechtsanwalt Ulrich Dost über die Todesumstände?“
Winfried Sobottka: “Als ich ihm die Frage stellte, antwortete er sarkastisch, er wisse gar nichts, vielleicht lebe Matthias Lang ja sogar noch, die Behörden hätten ihn bisher immer noch nicht über anderes informiert.“
Interviewer: „Keine besonders offene Informationspolitik der Behörden?“Winfried Sobottka: “Offenbar wäre es von Vorteil, wenn irgendwer bei der Berliner Zeitung anriefe und sagte, er habe es mitbekommen, dass Matthias Lang ermordet worden sei. Das müsste die Berliner Zeitung dann schreiben, und dann würde Gisela von der Aue sich zumindest wieder um einen Millimeter bewegen.“
Interviewer: „Was sagt Rechtsanwalt Ulrich Dost zu dem Ihrerseits erhobenen Mordvorwurf?“
Winfried Sobottka: „Einen Selbstmord kann er sich nicht vorstellen, für einen Mord fehlen ihm Fakten, was kein Wunder ist, da er ja keine Fakten hinsichtlich der Todesumstände hat.“
Interviewer: “Was sagt Rechtsanwalt Ulrich Dost zu SchülerVZ?“
Winfried Sobottka: “Er hält die Geschäftsleitung von SchülerVZ, vorsichtig ausgedrückt, für phantasielos und geistig unbeweglich. Er ist aufgrund nachvollziehbarer Gründe der Überzeugung, dass Matthias Lang als Mitarbeiter von SchülerVZ sein Geld wert gewesen wäre, dass es im Sinne beider Seiten das Beste gewesen wäre, sich in solcher Weise entgegenzukommen. Rechtsanwalt Ulrich Dost ließ mich auch wissen, dass sich in der letzten Woche der Datenschutzbeauftragte bei ihm erkundigt habe, und ergänzte, dass Strafgelder in Höhe von 300.000 Euro nicht unüblich seien. “
Interviewer: „Was sagt Rechtsanwalt Ulrich Dost zur Lage der JVA in Berlin?“
Winfried sobottka: „Dass die Haftbedingungen in Teilen nach internationalen Konventionen als Folter einzuordnen sind, etwa zu kleine Zellen in Tegel, oder auch praktizierte Kerkerhaft, bei der Häftlinge am Boden liegend in Ketten gelegt sind, dabei auf einer Wärmmatte liegen. Dabei komme es vor, dass sadistische Vollzugsbeamte die Häftlinge zusätzlich dursten ließen, um sie zu quälen.“
Interviewer: „Knast in Deutschland bedeutet nicht 5-Sterne Hotel, wie „Bild“ es immer wieder behauptet?“
Winfried Sobottka: „Wer so etwas behauptet, den sollte man einmal für zwei Wochen in den 5 Sterne-Urlaub in die JVA-Tegel oder die JVA-Brandenburg schicken, dann wird er vom „Urlaub“ wohl genug haben, wie man ja auch im Internet nachlesen kann.“
Gibt ein Rechtsanwalt Interna preis, mag man es evtl. seiner Naivität zurechnen, aber die Verschwiegenheitspflicht zu brechen verstößt gegen Recht und Gesetz.
Einerseits hat er über ein noch offenes Verfahren geplaudert, andererseits in Details über psychische Probleme seines toten Mandanten gesprochen, zudem Behauptungen zum Strafvollzug aufgestellt, deren Wahrheitsgehalt eher zweifelhaft ist – und das gegenüber einem Typen, den er überhaupt nicht kennt und am Telefon.
Dazu kommen dann noch Einblicke in psychiatrische Gutachten des Mandanten sowie als Krönung die indirekte Unterstützung der wirren Ansichten des wahnhaft Gestörten.
§ 2 BORA
§ 2 Verschwiegenheit
(1) Der Rechtsanwalt ist zur Verschwiegenheit berechtigt und verpflichtet.
(2) Das Recht und die Pflicht zur Verschwiegenheit beziehen sich auf alles, was ihm in Ausübung seines Berufes bekannt geworden ist, und bestehen nach Beendigung des Mandats fort.
(3) Die Pflicht zur Verschwiegenheit gilt nicht, soweit diese Berufsordnung oder andere Rechtsvorschriften Ausnahmen zulassen oder die Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen aus dem Mandatsverhältnis oder die Verteidigung des Rechtsanwalts in eigener Sache die Offenbarung erfordern.
Hier nachzulesen:
§ 203 StGB Verletzung von Privatgeheimnissen
(1) Wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis oder ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis, offenbart, das ihm als
3 Rechtsanwalt, Patentanwalt, Notar, Verteidiger in einem gesetzlich geordneten Verfahren, Wirtschaftsprüfer, vereidigtem Buchprüfer, Steuerberater, Steuerbevollmächtigten oder Organ oder Mitglied eines Organs einer Rechtsanwalts-, Patentanwalts-, Wirtschaftsprüfungs-, Buchprüfungs- oder Steuerberatungsgesellschaft,
anvertraut worden oder sonst bekanntgeworden ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Hier nachzulesen:
Der Beitrag eines redlichen Anwaltes:
Richtig ist aber, dass sich ein Anwalt sogar strafbar machen würde, wenn er nicht größte Sorgfalt darauf verwendet, alle (!) ihm anvertrauten Informationen in jeder Situation streng geheim zu halten und nur mit Genehmigung des Mandanten weiter zu geben.
Nachzulesen hier: