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Winfried Sobottka Schreiberling
Anmeldedatum: 09.03.2009 Beiträge: 26 Wohnort: 44536 Lünen
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Verfasst am: 13.03.2009, 17:40 Titel: Der Fall StA und Landgericht Dortmund |
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Anklage, die selbst eine Straftat darstellt:
Bemerkenswert an der Anklageschrift, dass sie mir versuchten Mord aus niedrigsten oder gar völlig fehlenden Motiven vorwirft, mir zugleich versuchten Selbstmord vorwirft. Alles begangen angeblich am 04.12.2007. Aber - anders als sonst - wird nun die Eröffnung des Hauptverfahrens beantragt. Also bin ich nach Ansicht der StA wohl doch prozessfähig. Oder? Trotz angeblich versuchten Selbstmordes und angeblichen niederträchtigsten Mordversuches?
Diese Vorwürfe lagen definitiv nicht auf dem Tisch, als ich am 05.12.2007 in der Anhörung vor Amtsrichterin Kempkens und LWL-Kliniken-Ärzten Drs. Aubel und Büchner saß.
Ansonsten wäre es ja auch nicht verständlich, dass diese Dinge nicht Eingang in den Bericht der LWL-Klinik-Ärzte gefunden haben, auch wäre es nicht verständlich, dass ich am 05.12.2007 entlassen werden musste, weil man keine wahren Hinweise auf Gemein- oder Selbstgefährlichkeit zu bieten hatte.
Jede und jeder mögen sich einmal selbst die Frage stellen, ob ich am 05.12.2007 aus der LWL-Klinik entlassen worden wäre, wenn ich am 04.12.2007 Suizid und niederträchtigsten Mord an einer Polizistin des Kriminalkomissariats Staatsschutz der Dortmunder Polizei versucht gehabt hätte!!!
Hier wird vorsätzlich von Justiz und Polizei gelogen, dass sich die Balken biegen, hier zeigt sich die hässliche Fratze unbeirrbaren Unrechtes.
Und hier geht es zu der Beschreibung, wie es tatsächlich gewesen war, zeitnah niedergeschrieben a, 05.12.2007, am 06.12.2007 aus einem Internet-Café unter www.winsobo.de als Beitrag eingestellt:
http://www.freegermany.de/polizeiueberfall-u-lwl-klinik-04-12-2007.html
Winfried Sobottka, United Anarchists.
www.freegermany.de
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_________________ Wir müssen wieder zu den Grundlagen der deutschen Gesellschaft, die unseren westgermanischen Urmüttern und Urvätern zu eigen waren! |
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Das_Gewissen Schreiberling
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Winfried Sobottka Schreiberling
Anmeldedatum: 09.03.2009 Beiträge: 26 Wohnort: 44536 Lünen
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Verfasst am: 14.03.2009, 09:46 Titel: |
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Wenn man vor jemandem steht und ihn eine Treppe hinabstürzt, muss man damit rechnen, dass er sich dabei das Genick bricht und/oder den Schädel einschlägt. Damit nimmt man eine solche Folge billigend in Kauf, wenn man eine solche Handlung begeht. Die billigende Inkaufnahme einer möglichen Tatfolge bezeichnet man als bedingten Vorsatz, abgegrenzt vom direkten Vorsatz (Täter weiß, dass eine solche Tatfolge eintreten wird) und von der Absicht (Täter weiß, dass eine solche Tatfolge eintreten wird und begeht die Tat, um diese Tatfolge herbeizuführen).
Sofern eine Strafbarkeitsvorschrift des StGB nicht die Absicht fordert ("um sich zu bereichern" bezeichnet z.B. die Bereicherungsabsicht), reichen direkter und auch bedingter Vorsatz für die Erfüllung der Strafbarkeit aus.
Demnach ist das, was die StA Dortmund mir falsch vorwirft, versuchter Mord gewesen:
Ich hätte eine Handlung begangen, bei der ich mit dem Tod der Polizistin hätte rechnen müssen, diese Handlung hätte ich objektiv grundlos begangen - also aus niedrigen Bewegungsgründen. Wer einen Menschen aus niedrigen Bewegungsgründen tötet, wird nach § 211 StGB als Mörder bestraft, da diese Tat ein Verbrechen darstellt, ist auch der Versuch strafbar. Es wäre also versuchter Mord gewesen.
1. Haben Sie an diesen strafrechtlichen Einordnungen etwas auszusetzen, Dortmunder Gerichtspsychiater Dr. med. Bernd Roggenwallner alias "Das_Gewissen"? Wenn ja, dann was konkret?
2. Sollten Sie, Dortmunder Gerichtspsychiater Dr. med. Bernd Roggenallner alias "Das_Gewissen" endlich erklären, weshalb Sie die Schmierenstellungnahme des Dortmunder Psychiaters Dr. med. Michael Lasar abwechselnd als Beleg meiner uneingeschränkten Schuldfähigkeit:
http://i558.photobucket.com/albums/ss23/nadine-o/dr-roggenwallner77/hpmodules-das-gewissen-voll-schuldf.jpg
sonst aber als angeblichen Beleg wahnhafter Erkrankung mit der Folge des Ausschlusses meiner Schuldfähigkeit "interpretieren".
Winfried Sobottka, United Anarchists.
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Das_Gewissen Schreiberling
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Verfasst am: 14.03.2009, 15:06 Titel: |
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Wahnfried ist total verblödet. Der § 113 StGB sagt nichts über versuchten Mord aus. Es geht nur um Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und mehr nicht. |
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Winfried Sobottka Schreiberling
Anmeldedatum: 09.03.2009 Beiträge: 26 Wohnort: 44536 Lünen
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Verfasst am: 14.03.2009, 15:16 Titel: |
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Die in der Anklageschrift falsch behauptete Tat ist nach ihrer Beschreibung strafrechtlich als Mordversuch zu werten, das ist nachvollziehbar erklärt und hängt nicht davon ab, welche Anklage die Staatsanwaltschaft erheben will, schon gar nicht, wenn die Staatsanwaltschaft ohnehin ein Wegsperren nach § 63 StGB anstrebt. Um dieses Wegsperren zu ermöglichen, einfach nachweislich falsch zu behaupten, ich hätte einen Selbstmord- und einen Mordversuch begangen, kann man nur als SS-satanistische Willkürjustiz verstehen.
Winfried Sobottka hat Folgendes geschrieben: | Wenn man vor jemandem steht und ihn eine Treppe hinabstürzt, muss man damit rechnen, dass er sich dabei das Genick bricht und/oder den Schädel einschlägt. Damit nimmt man eine solche Folge billigend in Kauf, wenn man eine solche Handlung begeht. Die billigende Inkaufnahme einer möglichen Tatfolge bezeichnet man als bedingten Vorsatz, abgegrenzt vom direkten Vorsatz (Täter weiß, dass eine solche Tatfolge eintreten wird) und von der Absicht (Täter weiß, dass eine solche Tatfolge eintreten wird und begeht die Tat, um diese Tatfolge herbeizuführen).
Sofern eine Strafbarkeitsvorschrift des StGB nicht die Absicht fordert ("um sich zu bereichern" bezeichnet z.B. die Bereicherungsabsicht), reichen direkter und auch bedingter Vorsatz für die Erfüllung der Strafbarkeit aus.
Demnach ist das, was die StA Dortmund mir falsch vorwirft, versuchter Mord gewesen:
Ich hätte eine Handlung begangen, bei der ich mit dem Tod der Polizistin hätte rechnen müssen, diese Handlung hätte ich objektiv grundlos begangen - also aus niedrigen Bewegungsgründen. Wer einen Menschen aus niedrigen Bewegungsgründen tötet, wird nach § 211 StGB als Mörder bestraft, da diese Tat ein Verbrechen darstellt, ist auch der Versuch strafbar. Es wäre also versuchter Mord gewesen.
1. Haben Sie an diesen strafrechtlichen Einordnungen etwas auszusetzen, Dortmunder Gerichtspsychiater Dr. med. Bernd Roggenwallner alias "Das_Gewissen"? Wenn ja, dann was konkret?
2. Sollten Sie, Dortmunder Gerichtspsychiater Dr. med. Bernd Roggenallner alias "Das_Gewissen" endlich erklären, weshalb Sie die Schmierenstellungnahme des Dortmunder Psychiaters Dr. med. Michael Lasar abwechselnd als Beleg meiner uneingeschränkten Schuldfähigkeit:
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sonst aber als angeblichen Beleg wahnhafter Erkrankung mit der Folge des Ausschlusses meiner Schuldfähigkeit "interpretieren".
Winfried Sobottka, United Anarchists.
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Das_Gewissen Schreiberling
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Verfasst am: 14.03.2009, 15:53 Titel: |
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Wieder nur Spams eines wahnhaft Gestörten. |
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Winfried Sobottka Schreiberling
Anmeldedatum: 09.03.2009 Beiträge: 26 Wohnort: 44536 Lünen
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Verfasst am: 14.03.2009, 16:11 Titel: |
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Wirklich schön, dass die Leute von der Thüringer NPD es hier vorgeführt bekommen, wie ein Dortmunder Gerichtspsychiater mit der Aufdeckung ungeheurer Straftaten der Dortmunder Staatsschutz Polizei und der Dortmunder Justiz zur Ausschaltung eines Staatskritikers umgeht!
Er erklärt den, der das publiziert, einfach für irre! Ja - das ist unser herrlicher Rechtsstaat BRD, über den wir uns alle zu Tode freuen können! So einfach bekommt man in der Öffentlichkeit den sauberen Rechtsstaat dargestellt: Alle echten Kritiker einfach heimtückisch wegmorden oder mit Lug und Trug ab in die Psychiatrie oder mit Lug und Trug ab in den Knast!
Also, ganz ehrlich: Die Hitler-Diktatur war anständiger, da wusste wenigstens jeder, woran er war! In der BRD denken viele, sie lebten in einem Rechtsstaat - und plötzlich sind sie weg!
Da kann sich nun jeder wirklich leicht denken, was seine Rolle in dem gegen mich gerichteten Strafverfahren sein soll, oder?
http://freegermany.forumandco.com/dr-med-bernd-roggenwallner-f4/
Die in der Anklageschrift falsch behauptete Tat ist nach ihrer Beschreibung strafrechtlich als Mordversuch zu werten, das ist nachvollziehbar erklärt und hängt nicht davon ab, welche Anklage die Staatsanwaltschaft erheben will, schon gar nicht, wenn die Staatsanwaltschaft ohnehin ein Wegsperren nach § 63 StGB anstrebt. Um dieses Wegsperren zu ermöglichen, einfach nachweislich falsch zu behaupten, ich hätte einen Selbstmord- und einen Mordversuch begangen, kann man nur als SS-satanistische Willkürjustiz verstehen.
Winfried Sobottka hat Folgendes geschrieben: | Wenn man vor jemandem steht und ihn eine Treppe hinabstürzt, muss man damit rechnen, dass er sich dabei das Genick bricht und/oder den Schädel einschlägt. Damit nimmt man eine solche Folge billigend in Kauf, wenn man eine solche Handlung begeht. Die billigende Inkaufnahme einer möglichen Tatfolge bezeichnet man als bedingten Vorsatz, abgegrenzt vom direkten Vorsatz (Täter weiß, dass eine solche Tatfolge eintreten wird) und von der Absicht (Täter weiß, dass eine solche Tatfolge eintreten wird und begeht die Tat, um diese Tatfolge herbeizuführen).
Sofern eine Strafbarkeitsvorschrift des StGB nicht die Absicht fordert ("um sich zu bereichern" bezeichnet z.B. die Bereicherungsabsicht), reichen direkter und auch bedingter Vorsatz für die Erfüllung der Strafbarkeit aus.
Demnach ist das, was die StA Dortmund mir falsch vorwirft, versuchter Mord gewesen:
Ich hätte eine Handlung begangen, bei der ich mit dem Tod der Polizistin hätte rechnen müssen, diese Handlung hätte ich objektiv grundlos begangen - also aus niedrigen Bewegungsgründen. Wer einen Menschen aus niedrigen Bewegungsgründen tötet, wird nach § 211 StGB als Mörder bestraft, da diese Tat ein Verbrechen darstellt, ist auch der Versuch strafbar. Es wäre also versuchter Mord gewesen.
1. Haben Sie an diesen strafrechtlichen Einordnungen etwas auszusetzen, Dortmunder Gerichtspsychiater Dr. med. Bernd Roggenwallner alias "Das_Gewissen"? Wenn ja, dann was konkret?
2. Sollten Sie, Dortmunder Gerichtspsychiater Dr. med. Bernd Roggenallner alias "Das_Gewissen" endlich erklären, weshalb Sie die Schmierenstellungnahme des Dortmunder Psychiaters Dr. med. Michael Lasar abwechselnd als Beleg meiner uneingeschränkten Schuldfähigkeit:
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Winfried Sobottka, United Anarchists.
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Das_Gewissen Schreiberling
Anmeldedatum: 11.03.2009 Beiträge: 18 Wohnort: Offenbach am Main
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Verfasst am: 14.03.2009, 18:26 Titel: |
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Wieder nur Spams eines wahnhaft Gestörten. |
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Winfried Sobottka Schreiberling
Anmeldedatum: 09.03.2009 Beiträge: 26 Wohnort: 44536 Lünen
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Verfasst am: 14.03.2009, 20:35 Titel: |
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Dr. med. Bernd Roggenwallner, ich ordne soeben alles, was ich habe, um Euren Grauensmord an Nadine O., Eure Verfälschung der Mordwerkzeuge mit DNA-Spuren und Eure absichtliche Falschverurteilung des Philipp J. zur Verdeckung Eurer Greueltat möglichst überzeugend und prägnant darstellen zu können.
Sie werden sich doch sicherlich ganz besonders darüber freuen?
Nach meiner Ansicht sind Sie nach wie vor der planende Kopf dieses äußerst scheußlichen, aber eben so dilettantischen Staatsmordes gewesen.
Wirklich schön, dass die Leute von der Thüringer NPD es hier vorgeführt bekommen, wie ein Dortmunder Gerichtspsychiater mit der Aufdeckung ungeheurer Straftaten der Dortmunder Staatsschutz Polizei und der Dortmunder Justiz zur Ausschaltung eines Staatskritikers umgeht!
Er erklärt den, der das publiziert, einfach für irre! Ja - das ist unser herrlicher Rechtsstaat BRD, über den wir uns alle zu Tode freuen können! So einfach bekommt man in der Öffentlichkeit den sauberen Rechtsstaat dargestellt: Alle echten Kritiker einfach heimtückisch wegmorden oder mit Lug und Trug ab in die Psychiatrie oder mit Lug und Trug ab in den Knast!
Also, ganz ehrlich: Die Hitler-Diktatur war anständiger, da wusste wenigstens jeder, woran er war! In der BRD denken viele, sie lebten in einem Rechtsstaat - und plötzlich sind sie weg!
Da kann sich nun jeder wirklich leicht denken, was seine Rolle in dem gegen mich gerichteten Strafverfahren sein soll, oder?
http://freegermany.forumandco.com/dr-med-bernd-roggenwallner-f4/
Die in der Anklageschrift falsch behauptete Tat ist nach ihrer Beschreibung strafrechtlich als Mordversuch zu werten, das ist nachvollziehbar erklärt und hängt nicht davon ab, welche Anklage die Staatsanwaltschaft erheben will, schon gar nicht, wenn die Staatsanwaltschaft ohnehin ein Wegsperren nach § 63 StGB anstrebt. Um dieses Wegsperren zu ermöglichen, einfach nachweislich falsch zu behaupten, ich hätte einen Selbstmord- und einen Mordversuch begangen, kann man nur als SS-satanistische Willkürjustiz verstehen.
Winfried Sobottka hat Folgendes geschrieben: | Wenn man vor jemandem steht und ihn eine Treppe hinabstürzt, muss man damit rechnen, dass er sich dabei das Genick bricht und/oder den Schädel einschlägt. Damit nimmt man eine solche Folge billigend in Kauf, wenn man eine solche Handlung begeht. Die billigende Inkaufnahme einer möglichen Tatfolge bezeichnet man als bedingten Vorsatz, abgegrenzt vom direkten Vorsatz (Täter weiß, dass eine solche Tatfolge eintreten wird) und von der Absicht (Täter weiß, dass eine solche Tatfolge eintreten wird und begeht die Tat, um diese Tatfolge herbeizuführen).
Sofern eine Strafbarkeitsvorschrift des StGB nicht die Absicht fordert ("um sich zu bereichern" bezeichnet z.B. die Bereicherungsabsicht), reichen direkter und auch bedingter Vorsatz für die Erfüllung der Strafbarkeit aus.
Demnach ist das, was die StA Dortmund mir falsch vorwirft, versuchter Mord gewesen:
Ich hätte eine Handlung begangen, bei der ich mit dem Tod der Polizistin hätte rechnen müssen, diese Handlung hätte ich objektiv grundlos begangen - also aus niedrigen Bewegungsgründen. Wer einen Menschen aus niedrigen Bewegungsgründen tötet, wird nach § 211 StGB als Mörder bestraft, da diese Tat ein Verbrechen darstellt, ist auch der Versuch strafbar. Es wäre also versuchter Mord gewesen.
1. Haben Sie an diesen strafrechtlichen Einordnungen etwas auszusetzen, Dortmunder Gerichtspsychiater Dr. med. Bernd Roggenwallner alias "Das_Gewissen"? Wenn ja, dann was konkret?
2. Sollten Sie, Dortmunder Gerichtspsychiater Dr. med. Bernd Roggenallner alias "Das_Gewissen" endlich erklären, weshalb Sie die Schmierenstellungnahme des Dortmunder Psychiaters Dr. med. Michael Lasar abwechselnd als Beleg meiner uneingeschränkten Schuldfähigkeit:
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sonst aber als angeblichen Beleg wahnhafter Erkrankung mit der Folge des Ausschlusses meiner Schuldfähigkeit "interpretieren".
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