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winfried sobottka Gast
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Verfasst am: 16.06.2008 22:23:52 Titel: Ich verlange ein sauberes Strafverfahren! |
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http://74.125.39.104/search?q=cache:ptOm67e0MSMJ:diegesellschafter.de/diskussion/forum/thread.php%3Ffid%3D14%26nid%3D113724+site:diegesellschafter.de+rechtsanw%C3%A4ltin+henriette+lyndian&hl=de&ct=clnk&cd=10&gl=de
Ich verlange ein sauberes Strafverfahren!!!
von winfried sobottka ein Sprecher der Anarchistinnen und Anarchisten in Österreich und der BRD (Gast)
heute, 05:26 Uhr
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Ansonsten geht die Faxaktion weiter. Ich habe in der lezten NAcht rund
100 FAxe allein nach Dortmund geschickt, weiterhin viele
Auslandsbotschaften in Berlin informiert.
Dritte Alternative: Ihr müsst mich umbringen, Dr. Roggenwallner,
LAndrichter helmut Hackmann, Staatsanwalt Volker Bittner und
Rechtsanwältin Henriette Lyndian.
Das kann ja die Polizei vom KK-Staatsschutz Dortmund für Euch
machen, die sind die begehung von Schwerverbrechen ja offenbar gewohnt.
Fragt sich nur, ob Ihr Euch dann jemalas wieder wohl fühlen werdet, bis zu Euren eigenen Toden.
Und das gilt dann wohl nicht nur für Euch.
Als erstes sollte der Verein Curare e. V. die verlangte Akteneinsicht bekommen, dann werden wir weitersehen.
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Das_Gewissen Ersatzdelegierter
Anmeldungsdatum: 15.06.2008 Beiträge: 6 Wohnort: Offenbach am Main
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Verfasst am: 16.06.2008 22:51:32 Titel: |
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Machen Sie ruhig weiter Herr Sobottka!!!
Sie bekommen ihr Verfahren, aber erst, wenn Sie auf Ihre
Schuldfähigkeit untersucht worden sind. Nun zu dem Lumpenverein Curare.
Folgende Mail ging an diesen Karnevalsverein:
Winfried Sobottka/An den Präsidententen Curare.ev
Von: Peter Müller (der_henker1@hotmail.de)
Gesendet: Montag, 16. Juni 2008 16:16:29
An: praesidium@curare-ev.de
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Sehr geehrter Herr Klaus Müller,
als Anlage habe ich die vollständige Anklageschrift bzgl. Herrn
Sobottka und die, gelinde ausgedrückt, sinnbefreite
"Dienstaufsichtsbeschwerde" ihrer Fr. Sodies an das LG Dortmund
beigefügt.
Wie aus der Anklageschrift eindeutig ersichtlich, handelt es sich
nicht um Meinungsäußerungen, welche angeklagt sind, sondern um
Beleidigungen, Aufrufe zu Gewalt, Bedrohung des Gerichtes usw. Der
Bezug auf das BVerfG ist daher nicht zutreffend. Was die Beleidigungen
anbetrifft, sind diejenigen, welche Strafantrag stellten ausdrücklich
aufgeführt. Dieser Anklageschrift ist daher nichts entgegenzusetzen.
Die Berufung auf § 138 Abs. 2 StPO ist irrational. Anderes kann man
auch von einer verkrachten Finanzexpertin, welche nun meint Juristin zu
sein, auch nicht zu erwarten. Es gibt nicht den geringsten Anlass für
das Gericht, Fr. Sodies als Beistand für Herrn Sobottka zu bestellen.
Juristisch kann sie ihn, mangels Qualifikation, nicht vertreten.
Ansonsten ist ein Beistand völlig absurd, da Fr. Sodies Herrn Sobottka
nicht einmal kennt, noch ihm begegnet ist, um ihn oder seine Straftaten
irgendwie sachlich beurteilen zu können. Was Fr. Sodies da treibt ist
reine Schaumschlägerei, zur Belustigung des Gerichtes und zum Nachteil
Sobottkas.
Es ist daher sehr zu bezweifeln, inwieweit Ihr Verein gemeinnützig
ist. Hier ist erkennbar, dass eigennützig und zum Nachteil Betroffener
gehandelt wird. Der Fall Sobottka ist wohl die schlechteste Werbung für
Ihren Verein.
Apropos Verein. Es gibt reichlich Karnevalsvereine, welche auch
eingetragen sind. Fr. Sodies "Dienstaufsichtsbeschwerde" wäre dort die
optimale Büttenrede.
Es ist daher abzuraten Curare e.V. in irgendeiner Weise finanziell
zu unterstützen. Das werde ich auch begründet veröffentlichen.
Zumindest im Falle Sobottka dient Curare nur der rücksichtslosen
Selbstdarstellung.
MfG
P. Müller |
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Gast
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Verfasst am: 16.06.2008 23:12:12 Titel: |
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Wer wirklich etwas zu sagen hat, tut es mit Sicherheit nicht unter Pseudonym.
Im Übrigen hat jeder Anspruch auf ein faires Strafverfahren, und
der Verein Curare würde sich auch für einen Mörder einsetzen, wenn dem
kein faires Verfahren geboten würde.
Das Landgericht Dortmund soll einen Beschluss nach § 81 STPO machen und den ordnungsgemäß zustellen, wenn es mag. |
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Das_Gewissen Ersatzdelegierter
Anmeldungsdatum: 15.06.2008 Beiträge: 6 Wohnort: Offenbach am Main
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Verfasst am: 16.06.2008 23:42:09 Titel: |
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Herr Sobottka,
Sie hatten Zeit bis 30.05.2008 eine Beschwerde einzugeben. Diese
Frist wurde sogar gnädigerweise vom Gericht bis 13.06.2008 verlängert.
Was gibt es noch an Beschwerden? Als dipl. Kaufmann dürften Sie
eigentlich wissen, was Überschreitung von Fristen bedeutet. Das Gericht
war klüger als Sie. Sie hätten sich einer psychiatrischen Untersuchung
stellen müssen, egal bei welchem Psychiater. Nun ist es zu spät. Tick
tack tick tack tick tack tick tack
Jetzt bekommen Sie ihr faires Verfahren, wie gewünscht. Nur ist das
ohne vorherige Untersuchung ihres kranken Geistes nicht möglich. Sie
werden verstehen, dass man Ihren Verschleppungsversuchen nicht mehr
nachkommen wird. Die Frau Sodies vergessen sie lieber ganz schnell, es
sei denn sie vermittelt Ihnen einen Anwalt, der Sie vertritt. Eine
"Dame", welche nicht einmal in der Lage ist, Anklageschriften richtig
zu lesen, kann nur von Vorteil für Sie sein |
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Gast
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Verfasst am: 17.06.2008 1:01:17 Titel: |
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Ich
sollte eine Stellungnahme abgeben, die ich längst zig-fach abgegeben
hatte: Es gibt keinen Grund, an meibner Prozeß- oder Schuldunfähighkeit
zu zweifeln, ich bin bereit zu einer "Untersuchung" , wenn Zeugen
meiner Wahl anwesend sein dürfen und ich Videoaufzeichnungen machen
(lassen) darf, sonst nicht.
Sollte ich zur "Beobachtung" eingewiesen werden, werde ich sofort
in Hunger und Dursrstreik treten, um keinen Zweifel daran zu lassen,
dass ich mich nicht dem Unrecht zu beugen bereit bin.
Allerdings müßte das gericht dazu erst einen Beschluss fassen, der
mir zugestellt werden muss, an die Adresse des Apotheker Göbel. Dagegen
kann ich dann binnen 7 Tagen sofortige Beschwerde beim OLG Hamm
einlegen, mit aufschiebender Wirkung.
Ich warte auf den Beschluss, richten Sie das dem Landrichter Hackmann bitte von mir aus. |
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