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"Unreif": Jugendstrafrecht für Philipp. J

Wetter, 19.06.2007, Von Roland Müller

Wetter. "Er hat wieder das bekommen, was er wollte - wie auch sonst immer in seinem Leben": Annette O., tief erschütterte Mutter der ermordeten Nadine, ist ohne Zweifel: Der Mörder ihrer Tochter ist berechnend, taktierend und überhaupt nicht einem Jugendl

Genau das aber taten gestern Vormittag Oberstaatsanwalt Wolfgang Rahmer und Verteidiger Dr. Ralf Neuhaus in ihren Plädoyers. Sie beriefen sich dabei auf die Aussagen des jugendpsychiatrischen Gutachters Prof. Johannes Hebebrand, der (wie berichtet) dem Angeklagten "erhebliche Unreife" attestierte hatte. Treffen dann Merkmale der sogenannten "Marburger Richtlinien" (ungenügende Ausformung der Persönlichkeit, Hilflosigkeit, Leben im Augenblick, spielerische Einstellung zu Arbeit und Schule) zu, dann ist nach § 105 Jugendgerichtsgesetz zwingend Jugendstrafrecht anzuwenden. Höchststrafe bei Mord: 10 Jahre. Und genau die forderte Oberstaatsanwalt Rahmer, der in Anspielung auf § 105 formulierte: "Auch ich bin dem Gesetz verpflichtet."

Die Anwälte Heike Tahden-Farhat und Roland Pohlmann, die die Eltern Nadines als Nebenkläger vertreten, waren vom Plädoyer des Oberstaatsanwalts nicht überrascht, wenngleich Roland Pohlmann doch Zweifel an der Tragfähigkeit des psychiatrischen Gutachtens äußerte: "Fühlte sich doch der Gutachter selbst vom Angeklagten belogen." Keine Frage auch für Heike Tahden-Farhat, die dem Angeklagten die Schwere seiner Schuld vorwarf: "Angesichts des Trauers und des Schmerzes ist diese Familie zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt." Ihr Antrag daher: Lebenslange Haft für Philipp J.

Verteidiger Dr. Ralf Neuhaus bemühte sich in seinem Plädoyer sehr, seinen Mandanten als jemanden zu schildern, der sich aus Angst eine Fassade aufgebaut habe: "Nach Außen wollte er als Macher erscheinen, tatsächlich aber war er einsam und hilflos." Bei Philipp J. handele es sich um einen Menschen, "der unsicher ist mit sich und anderen und damit unsicher in der Welt." Pflichtverteidiger Rudolf Esders hatte zuvor plädiert, "sich nicht von Mutmaßungen leiten zu lassen, sondern sich an objektive Tatbestände zu halten." Der Antrag der Verteidigung: Verurteilung wegen Totschlags zu neun Jahren und drei Monate Haft. Als schuldmildernd hatte Dr. Neuhaus die "affektive Besetzung der Tat und das Geständnis" angeführt.

Das letzte Wort hatte gestern der Angeklagte: "Mit tut Leid was ich getan habe."

Das Urteil wird am Donnerstag gesprochen. 

Land und Region

www.winfried-sobottka.de        www.freegermany.de      www.sexualaufklaerung.at        http://www.sexualaufklaerung.at/nadine-o/0-overview.html

In dem folgenden Artikel aus der Online-Ausgabe der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung, "Der Westen", werden der Gutachter Prof. Dr. Johannes Hebebrand, Essen, (von mir gelb unterlegt) und  Philipps Pflichtanwälte, Rechtsanwalt Dr. Ralf Neuhaus und Rudolf Esders, Dortmund, (von mir grün unterlegt), zitiert. Weiterhin äußerten sich auch die Anwälte der Nebenklage zum Gutachten (von mir blaugrau unterlegt).

1. Als Screenshot - bei Bedarf: Bitte anklicken!

2. Als 1:1 Kopie mit Internet-Explorer einsehbar, bei Bedarf den LINK anklicken:

http://winfried-sobottka.de/nadine-o-philipp-j/prof-johannes-hebebrand/unreif/unreif-jugendstrafrecht.mht

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