Am 15. Dezember um 14.26 Uhr /(siehe Ecke unten rechts im Bild) machte ich folgenden Screenshot. Wahrheitswidrig behauptet der USER "Das_Gewissen", ich hätte TeilnehmerINNEN unter Onlinezeitung24 mit Mord bedroht.

Der Kommentar wurde gesetzt zu dem Beitrag unter dem Titel::   Strafanzeige gegen ONLINZEITUNG24, der hier als 1:1 Kopie (noch ohne Kommentare) mit Internet-Explorer einzusehen ist:

http://winfried-sobottka.de/roggenwallner/webnews/strafanzeige-gegen-onlinezeitung24-webnews.mht

 Ich muss dazu sagen, dass es mir nicht möglich gewesen war, den Beitrag, als ich ihn vor ca. einer Stunde mit Internet-Explorer aufrufen wollte, aufzurufen.  Der obere Teil der Seite war zu sehen, doch nicht der Kommentarbereich, während das Programm vergeblich versuchte, alles zu laden. Ich musste über den Taskmanager abbrechen. Zunächst war es mir aber noch möglich, den Beitrag mit einem anderen Browser aufzurufen, so dass ich den unerhörten Kommentar sah. Auch war es mir möglich, mich über die Hauptseite von webnews einzuloggen und von dort aus zum Artikel samt des Kommentares von Das_Gewissen zu kommen, so dass ich einen Kommentardagegen setzen konnte. Mittlerweile komme ich weder über Internet-Explorer, noch über Firefox, noch über Google-Chrome zu dem Kommentarbereich, überall das selbe: Das Laden der Seite beginnt, doch kann nicht beendet werden. Mir bleibt nichts anderes, als über den Taskmanager abzubrechen, was aber auch nicht sofort gelingt: "Programm reagiert nicht, sofort beenden?" oder so ähnlich erscheint und beim zweiten oder dritten Versuch klappt dann das Beenden. Ich kann das nur so interpretieren, dass starke Hackerkräfte, vermutlich des Staatsschutzes, mich davon abhalten wollen zu sehen, was dort getrieben wird.

Ergänzung: Ich konnte den Artikel wenig später wieder aufrufen, er war ergänzt um einen weiteren Kommentar von Das_Gewissen, indem er im Grunde erklärt, dass Klagen gegen ihn erfolglos seien, in dem er aber eindeutig nicht bereit ist, den Vorwurf, ich hätte Morddrohungen erhoben, zu konkretisieren oder gar zu belegen. Der Screenshot mit dem zweiten Kommentar von Das_Gewissen ist unterhalb des oberen Screenshots einzusehen.

Lünen, den 15. Dezember 2009, Winfried Sobottka

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