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attac Forum • Thema anzeigen - Dienstaufsichtsbeschwerde an Roswitha Müller-Piepenkötter

Dienstaufsichtsbeschwerde an Roswitha Müller-Piepenkötter

Demonstrationen, Proteste, Aktionen

Dienstaufsichtsbeschwerde an Roswitha Müller-Piepenkötter

Beitragvon freegermany-de am 02.05.2009, 15:09

Die folgende Dienstaufssichtsbeschwerde ist bisher u.a. veröffentlicht unter:

http://board.gulli.com/thread/1362835-r ... wg-mordes/

http://blog.beck.de/2008/11/24/mord-ver ... ment-16910

http://maxalf.blog.de/2009/04/28/wahrheit-trug-6022476/

http://swordbeach.wordpress.com/2009/04/22/hello-world/ (hier am besten - Belege nicht nur als Download, sondern auch einsehbar am Bildschirm).

Es geht nach Lage der Dinge um Staatsverbrechen, die an Ungeheuerlichkeit nicht mehr zu übertreffen sind!

Roswitha Müller-Piepenkötter => http://utahbeach.wordpress.com von Silentsound @ 2009-04-30 – 02:18:02
http://swordbeach.wordpress.com

Swordbeach’s Blog
NRW-Minister Roswitha Müller-Piepenkötter wegen Mordes unter Druck!
Posted in Uncategorized by swordbeach on April 22, 2009

>Es sieht ganz danach aus, als ob in NRW ein junger Mann unschuldig im Knast sitze, verurteilt wegen Mordes, die wahren Täter aber unbelangt seien. Aufgrund, um es sehr vorsichtig zu formulieren, schwerer Fehler von Polizei und Justiz.



Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka
Karl-Haarmann-Str.75
44536 Lünen
Tel.: 0231/986 27 20

Postempfangsbevollmächtigter:
Apotheker Stephan Göbel

Paracelsus-Apotheke
Königsheide 46
44536 Lünen

An:

1. Jürgen Rüttgers, CDU, Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen, per FAX an: 0211 837 1150

2. Ingo Wolf, F.D.P., Innenminister des Landes Nordrhein Westfalen, per FAX an: (0) 211-871-3355

3. Roswitha Müller-Piepenkötter, CDU, Justizministerin des Landes NRW,

per FAX an: 0211-8792-456

20.04.2009

D I E N S T A U F S I C H T S B E S C H W E R D E

Hallo, Frau Müller-Piepenkötter, hallo, Jürgen Rüttgers und Ingo Wolf!

Aufgrund nicht nachvollziehbarer schwerer fachlicher Fehler ist es, wobei die Ihnen gegenüber weisungsgebundenen Staatsorgane:

1. Polizei Hagen (weisungsgebunden gegenüber Innenminister Wolf)

2. Landeskriminalamt Nordrhein Westfalen (weisungsgebunden gegenüber Innenminister Wolf)

3. Staatsanwaltschaft Hagen (weisungsgebunden gegen Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter)

unglaubliche fachliche Fehler begangen haben, infolge des Mordfalles an der Nadine O., August 2006 in Wetter/Ruhr, zur Verurteilung eines objektiv Unschuldigen gekommen, nämlich des Philipp J. Somit sitzt erstens ein Unschuldiger als verurteilter Mörder ein, was unter rechtsstaatlichen Aspekten natürlich nicht hingenommen werden kann. Zweitens sind die wahren Täterinnen noch unbelangt auf freiem Fuße, was im Hinblick auf die öffentliche Sicherheit, aber natürlich auch unter rechtsstaatlichen Aspekten nicht hingenommen werden kann.

Entsprechend ist Ihr Handeln wohl geboten.

Die Unschuld des Philipp J. ergibt sich wie folgt:

1. Am Tatort waren keine Spuren eines fremden Täters zu finden, wie von der Polizei über die Presse zunächst verkündet war. Deshalb hatte die Polizei ein angrenzendes Waldstück untersucht, angeblich in der Hoffnung, auf dort gefundenen Zigarettenschachteln Täter DNA zu finden. Das wird im Grundsatz bestätigt durch einen Artikel von Spiegel Online, siehe Anlage 3 auf Seite 3 der Anlagen, wurde mir aber auch fernmündlich bestätigt von dem für den Fall zuständigen Mitarbeiter der Westfalenpost in Wetter/Ruhr, der den Kontakt zur Polizei gehalten hatte, siehe beigefügte eidesstattliche Erklärung von mir. Zwar behauptete die Polizei später, sie habe DNA des Philipp J. auf einem ausgebauten Lichtschalter gefunden, doch das kann nur eine Folge von Manipulation sein - da es am Tatort ansonsten keinerlei Spuren von Philipp J. gegeben hatte. Dabei ist es doch allgemein bekannt, dass man nicht einmal eine Wohnung betreten kann, ohne Mikrospuren zu hinterlassen, und gerade die Begehung eines Metzelmordes, wie Philipp J. ihn laut Urteil begangen haben soll, ist stets mit dem Hinterlassen mannigfacher Spuren verbunden, siehe Anlage 6 auf Seite 6 der Anlagen.

Diese Unstimmigkeiten waren von mir schon Internet-öffentlich bekannt gemacht worden, bevor Philipp J. als Täter vorgestellt wurde.

Später habe ich diese Unstimmigkeiten auch zum Sachvortrag einer Strafanzeige, gerichtet an die Generalbundesanwältin Monika Harms gemacht, weil ich von Befangenheit der Staatsanwaltschaft Hagen in der Sache ausgehen musste, siehe Anlage 13 auf Seiten 13 bis 17 der Anlage. Diese Strafanzeige wurde ohne sachliches Eingehen auf die vorgetragenen Tatsachen abgewiesen, die Staatsanwaltschaft Hagen begnügte sich insofern damit, mir Halbwissen und Vermutungen zu unterstellen, siehe Anlage 14 auf Seiten 18 und 19 der Anlagen.

Allerdings hat der Anklage führende Oberstaatsanwalt Wolfgang Rahmer in seinem Abschlussplädoyer den Umstand, dass man am Tatort keine Spuren von Philipp J. gefunden habe, bestätigt. Er erklärte nämlich, dass Philipp J. alle Spuren durch das Verspritzen von Wasser beseitigt habe, siehe Anlage 1 auf Seite 1 der Anlagen.

Diese Behauptung ist absurd, da ein Aufenthalt in einer Wohnung
verbunden mit einem Metzelmord so viele Spuren in alle möglichen Richtungen streut, dass man die ganze Wohnung sehr gründlich mit einem Schlauch ausspritzen müsste, um alle Spuren sicher zu erreichen. Das passt nicht dazu, dass Philipp J. ein maximales Zeitfenster von 105 Minuten gehabt hätte, wenn er der letzten Besucherin der Nadine O. ebenso wie ihren wiederkehrenden Eltern die Türklinke in die Hand gedrückt hätte, was nicht der Fall war.

Weiterhin ist Wasser nicht einmal geeignet, DNA-Spuren kurzfristig zu zerstören, wie jeder Kriminalist weiß, siehe Anlage 7 auf Seite 7 der Anlagen. Um DNA-Spuren kurzfristig zu beseitigen, benötigt man schon Säure oder Lauge. Davon hätten sich ggfs. Rückstände finden lassen.

Also muss man feststellen, dass ein Versuch, alle Spuren durch das Vergießen von Wasser zu beseitigen, aus zwei Gründen nicht hätte erfolgreich sein können. Insofern gibt es nur eine Erklärung dafür, dass am Tatorte keine Spuren von Philipp J. zu finden waren: Er war nicht dort gewesen und hatte Nadine O. demnach auch nicht gemordet.

Auch wenn bereits bis hierher festzuhalten ist, dass Oberstaatsanwalt Wolfang Rahmer hinsichtlich der Spurenbeseitigung durch ein Vergießen von Wasser schlichtweg Unfug erzählt hat, so möchte ich doch auf eine weitere Ungereimtheit seiner Darstellung hinwiesen: In dem diesbezüglichen Zitat wirft er dem Angeklagten vor, eiskalt und berechnend nach einem Metzelmord in höchster Rage (!) gründlichste Spurenbeseitigung betrieben zu haben. Andererseits soll der selbe Angeklagte, obwohl er zu den Internetkontakten der Nadine O. gehört haben soll und obwohl die Polizei von Anfang an öffentlich verkündete, sie suche den Täter anhand der Internetkontakte der Nadine, über drei Wochen lang so dumm gewesen sein, völlig nutzlose, ihn aber schwerst belastende Mordwerkzeuge in seinem Zimmer versteckt zu halten. Das ist schlichtweg unglaublich, auch hier passt nichts zusammen.

2. Philipp J. kann auch deshalb nicht der Täter sein, weil es kein
plausibles Szenario dafür gibt, wie er Nadine O. gemordet haben soll, ohne dass sie sich wehrte. Die Leiche wies nämlich keinerlei Abwehr verletzungen auf: Die Medien berichteten stets einmütig, dass alle Verletzungen im Kopf- und Halsbereich zu finden waren, siehe z.B. Anlage 4 auf Seite 4 der Anlagen. Auch im Telefonat mit dem zuständigen Mitarbeiter der Westfalenpost wurde mir auf Frage bestätigt, dass die Leicher der Nadine O. keine Verletzungen an den Armen und Händen aufgewiesen habe, siehe beigefügte eidesstattliche Erklärung.

Auch vor diesem Hintergrund ist es als absolut ausgeschlossen
anzusehen, dass Philipp J. Nadine O. gemordet haben kann: Direkt im Anschluss an das Verfahren im Juni 2007 verkündete die Sprecherin des Landgerichtes Hagen, Frau Britta Lincke, Philipp J. habe der Nadine O. zuerst mehrfach mit einer Taschenlampe ins Gesicht geschlagen, sie dann bis zur Bewusstlosigkeit mit einem Kabel gewürgt, sie dann mit einem Messer getötet, durch eine zweistellige Anzahl von Messer-stichen in Gesicht und Hals, siehe Anlage 2 auf Seite 2 der Anlagen.

Nun, jeder Mensch wehrt sich instinktiv, wenn man ihm mehrfach mit einem harten Gegenstand ins Gesicht schlägt, hält zumindest die Arme schützend vor das Gesicht - das führt zu sogenannten Abwehrverletzungen an den Armen. Auch lässt sich kein Mensch ohne Gegenwehr mit einem Kabel strangulieren, solange er nicht fixiert ist. Ganz im Gegenteil: Einen solchen Angriff wehrt ein Mensch, wenn er nicht fixiert ist, mit maximaler Entschlossenheit und Kraft ab. Philipp J. hätte schwerste Verletzungen davon tragen müssen, weil Nadine O. ihm in Todesangst vermutlich die Augen ausgekratzt hätte. Doch Philipp J. hatte wohl keine Verletzungen, jedenfalls ist auch davon nicht die Rede. Und Nadine O. hatte auch keine DNA von Philipp unter ihren

Fingernägeln. Und sie hatte auch keine Quetschspuren an den Fingern, wie sie üblich wären, wenn sie versicht hätte, die Schlinge mit ihren Händen zu weiten. Aus der Spurenlage hat sich mithin eindeutig ergeben, dass Nadine O. gefesselt gewesen sein muss, als sie verletzt und schließlich gemordet wurde. Das wiederum kann Philipp in der Zeit auch nicht geschafft haben, ohne Spuren diesbezüglich zu hinterlassen und ohne eine Gegenwehr der Nadine O. zu bewirken.

Doch die fünf Besucherinnen der Nadine O., die stundenlang Zeit
hatten und sich einen guten Trick ausgedacht haben konnten, getarnt als ein Spiel, die hatten die Möglichkeit, Nadine O. mit weichem Tuche zu fixieren und sie dann ohne Gegenwehr zu morden.

Es macht keinen guten Eindruck, dass Philipp J. unter solchen Umständen verurteilt wurde, denn tatsächlich hätten jedem Kriminalisten und auch jedem erfahrenen Strafrichter und Staatsanwalt auffallen müssen, was nicht nur mir aufgefallen war. Bereits im August 2006 war in einem Forum nachzulesen, dass es unmöglich sei, ohne Spurenschutzanzug keine Spuren zu hinterlassen, siehe Anlage 10 auf Seite 10 der Anlagen, dass eine so brutal ausgeführte Tat nicht für einen Ersttäter spreche, siehe Anlage 9 auf Seite 9 der Anlagen, dass man die Besucherinnen nicht ohne Weiteres als Täterinnen ausschließen solle, siehe Anlage 11 auf Seite 11 der Anlagen.

Man muss feststellen, dass in diesem Falle offenbar gewollt an den wahren Täterinnen vorbei gearbeitet wurde, und zwar mit aller Macht.

Ich werde diese Dienstaufsichtsbeschwerde selbstverständlich veröffentlichen und verbreiten, und auch Ihre Antwort darauf.

Mit anarchistischen Grüßen

Winfried Sobottka
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Re: Dienstaufsichtsbeschwerde an Roswitha Müller-Piepenkötter

Beitragvon freegermany-de am 02.05.2009, 15:11

Download der Anlagen mit den Beweismitteln als Word-Datei .doc, 4 MB:

http://belljangler.files.wordpress.com/ ... dine-o.doc

Hier sind die Anlagen zum Nachlesen/zum Kopieren per Copy and Paste:


Anlage 1 zum Offenen Brief an:

NRW-Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter

NRW-Innenminister Ingo Wolf

Zitat aus den Worten des Anklage führenden Oberstaatsanwaltes Wolfgang Rahmer am Ende des Prozesses im Mordfall Nadine O. gegen den Angeklagten Philipp J., an den letzteren gewandt:

”Und zum Angeklagten: “Eigentlich hätte man erwarten können, dass jemand, der kein Profimörder ist, entsetzt den Tatort verlässt. Nichts dergleichen. Sie haben systematisch Wasser vergossen, um die Spuren zu beseitigen. Jeder andere Mensch würde nach so einer grausamen Tat am ganzen Körper zittern. Und sie chatten kurz darauf, als ob nichts gewesen wäre.”

Beleg siehe unten (über den Link ist das ganze Bild zu sehen):

Bild



Anlage 2 zum Offenen Brief an:

NRW-Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter

NRW-Innenminister Ingo Wolf

Zitat aus den Worten der Landgerichtssprecherin Britta Lincke nach dem Prozess im Mordfall Nadine O. gegen Philipp J.:

„Im Zuge eines Streits verletzte er sie zunächst durch mehrere Schläge mit einer Taschenlampe im Gesicht. Anschließend drosselte er sie zur Verdeckung dieser Tat mit einem Telefonkabel bis zur Bewusstlosigkeit und versetzte ihr mindestens 12 Messerstiche in Gesicht und Hals, woran sie verstarb.“

Beleg siehe unten (über den Link ist das ganze Bild zu sehen) :

http://swordbeach.files.wordpress.com/2 ... chnitt.jpg

Bild


Anlage 3 zum Offenen Brief an:

NRW-Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter

NRW-Innenminister Ingo Wolf

Zitat aus SPIEGEL-Bericht:

„Zuvor hatte die Polizei mehr als 300 Schüler des Gymnasiums in Wetter, das Nadine besucht hatte, zu einer Speichelprobe gebeten. Der DNA-Abgleich unter anderem mit in der Nähe des Tatortes sichergestellten Zigarettenpackungen führte jedoch nicht zum Erfolg.“

Beleg siehe unten:

http://swordbeach.files.wordpress.com/2 ... chnitt.jpg

Bild

Anlage 4 zum Offenen Brief an:

NRW-Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter

NRW-Innenminister Ingo Wolf

Zitat aus Weltexpress-Bericht:

„Die Verletzungen, die höchstwahrscheinlich von einem Messer herrühren,

befanden sich alle im Kopf- und Halsbereich, wie die Polizei am Montag mitteilte.“

http://swordbeach.files.wordpress.com/2 ... chnitt.jpg

Bild



Beleg siehe unten:

Anlage 5 zum Offenen Brief an:

NRW-Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter

NRW-Innenminister Ingo Wolf

Polizeibericht vom 16.09.2006:

http://swordbeach.files.wordpress.com/2 ... chnitt.jpg

Bild
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Re: Dienstaufsichtsbeschwerde an Roswitha Müller-Piepenkötter

Beitragvon freegermany-de am 02.05.2009, 15:12

Anlage 6 zum Offenen Brief an:

NRW-Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter

NRW-Innenminister Ingo Wolf

Zitat aus abenteuerwissen.zdf:

„Vor allem, wenn Gewalt im Spiel ist und die Tat im Affekt geschieht, ist das Hinterlassen von DNA-Spuren unvermeidlich. Polizei und Justiz sind sich einig, dass hier die Zukunft kriminalistischer Arbeit liegt. Durch immer bessere Verfahren beträgt die Erfolgsquote bei der Auswertung biologischer Spuren heute nahezu 100 Prozent.“

Beleg siehe unten:

Bild


Anlage 7 zum Offenen Brief an:

NRW-Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter

NRW-Innenminister Ingo Wolf

Laut RP-Online sind Spezialisten des LKA-NRW in der Lage, DNA-Spuren an einem Messer zu sichern, dass im Wasser gelegen hatte:

Bild



Anlage 8 zum Offenen Brief an:

NRW-Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter

NRW-Innenminister Ingo Wolf

Ausschnitt aus Artikel in der WAZ (Westdeutsche Allgemeine Zeitung) vom

16.09.2006 (Samstag), zitiert wird Oberstaatsanwalt Wolfgang Rahmer:

Bild



Anlage 9 zum Offenen Brief an:

NRW-Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter

NRW-Innenminister Ingo Wolf

Zitat aus Beitrag vom 26.08.2008 im Forum unter ioff.de:

„Thanx, Regina,

ich denk aber doch, dass die ihre Profiler haben?

Ansonsten, wenn es kein Paranoider war und keine Beziehungstat, müsste es sich eigentlich um einen Wiederholungstäter handeln. Selten wird eine Ersttat mit einer derartig kriminellen Energie und Brutalität ausgeführt.

Danu“

Beleg siehe unten:

http://swordbeach.files.wordpress.com/2 ... chnitt.jpg

Bild



Anlage 10 zum Offenen Brief an:

NRW-Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter

NRW-Innenminister Ingo Wolf

Zitat aus Beitrag vom 26.08.2008 im Forum unter ioff.de:

“Irgendwo müssten doch Spuren sein, die nicht zu den Hausbewohnern und Besuchern gehört? Wer nicht im Kriminalisten-Ganzkörperanzug rumläuft, hinterlässt immer irgendwelche DNA-Spuren.

Danu“

Beleg siehe unten:

http://swordbeach.files.wordpress.com/2 ... hnitt1.jpg

Bild
Zuletzt geändert von freegermany-de am 02.05.2009, 15:22, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Dienstaufsichtsbeschwerde an Roswitha Müller-Piepenkötter

Beitragvon freegermany-de am 02.05.2009, 15:14

Anlage 11 zum Offenen Brief an:

NRW-Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter

NRW-Innenminister Ingo Wolf

Zitat aus Beitrag vom 26.08.2008 im Forum unter ioff.de:

„Steht denn der Todeszeitpunkt schon genau fest?

Wer weiß, welch seltsame „Spiele“ bei diesem Spieleabend gespielt wurden.“

http://swordbeach.files.wordpress.com/2 ... chnitt.jpg

Bild


Anlage 12 zum Offenen Brief an:

NRW-Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter

NRW-Innenminister Ingo Wolf

Zitat aus Beitrag vom 26.08.2008 im Forum unter ioff.de:

„eigentlich wollte ich nur darauf hinaus, dass man durchaus auch die Freundinnen (bzw. eine oder ein paar davon) nicht ausklammern sollte, wenn man schon spekuliert…“

http://swordbeach.files.wordpress.com/2 ... chnitt.jpg

Bild



Anlage 13 zum Offenen Brief an:

NRW-Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter

NRW-Innenminister Ingo Wolf

Text der Strafanzeige an Generalbundesanwaltschaft, weitergeleitet an Staatsanwaltschaft Hagen, 2 Teile in Abschrift:

Winfried Sobottka
Karl-Haarmann-Str. 75
44536 Lünen

Tel.: 0231 986 27 20

An die Generalbundesanwältin am
Bundesgerichtshof,
Frau Monika Harms

Brauerstr. 30

76137 Karlsruhe

per FAX an 0721/ 81 91 590

Strafanzeigen im Falle des Mordes an Nadine O, im August 2006 in Wetter/Ruhr, Teil 1.

12.11.2006

Liebe Frau Generalbundesanwältin,

das Attribut gilt Ihrem tiefsten Inneren, nicht dem Umstand, dass Sie, obwohl auf mehreren Wegen informiert, daran vorbeisehen, dass im Falle des Mordes an der Nadine aus Wetter, begangen am 26.08./27.08. 2006, ein absichtlich falsch Verdächtigter in U-Haft sitzt, während die wahren Mörder ungeschoren bleiben.

Aus diesem Grunde sehe ich mich nun gezwungen, offiziell Strafanzeigen zu Ihren Händen
zu erstatten und diese und die resultierende Korrespondenz bestmöglich öffentlich zu
machen.

Zunächst erstatte ich Strafanzeige wegen vorsätzlich begangener Falschverdächtigung gegenüber dem zu Unrecht inhaftierten, denn hier geht es darum, unmittelbar massivstes Staatsunrecht abzuwenden, unter dem ein junger Mann massiv leidet.

Auch wenn die Polizei angebliche Beweismittel vorlegt, die Spuren des beschuldigten tragen, so ist doch sicher davon auszugehen, dass diese Beweismittel manipuliert sind:

1. Es ist absolut unmöglich, dass ein einzelner Täter oder auch ein Täterkommando Nadine nach Fortgang der Besucherinnen ermordet haben könnten.

Die Spurenlage spricht eindeutig für einen geplant und souverän, nicht unter Zeitdruck ausgeführten Mord: Das Opfer zeigte keinerlei Spuren von Gegenwehr oder Fesselung, am Tatort selbst ergab sich kein Spurenbild, das auf den Hergang der Tat schließen ließ. Im Gegenteil: Zunächst wurde verkündet, die Polizei habe überhaupt keine Spuren am Tatort gefunden, die auf eine dritte Person hindeuteten, diese Angabe wurde bisher nicht wesentlich geändert.

Es ergibt sich auf den ersten Blick, dass ein oder mehrere Täter, die weder hätten abschätzen können, ab welchem Zeitpunkt Nadine im Hause allein sein würde, noch hätten absehen können, zu welchem Zeitpunkt ihre Eltern zurückkehren würden, einen so aufwendigen Mord nicht hätten sicher durchführen können: Sie hätten in
Spurenschutzanzügen eintreten und Nadine hätte sich freiwillig mit sanften Tüchern fesseln lassen müssen, eine andere Möglichkeit kann niemand nennen.

Vor diesen Hintergründen kann es auch nicht möglich sein, dem Beschuldigten ein volles Geständnis abzupressen: Dazu müsste er erklären, wie er die Tat begangen haben will. Da es ihm nicht möglich sein wird, das Unmögliche glaubhaft zu erklären, wird er nicht
gestehen können, selbst dann nicht, wenn er es für seine einzige Chance hielte, an der Höchststrafe vorbeizukommen.

Solange niemand erklären kann, wie er die Tat überhaupt begangen haben könnte, ohne Tatspuren zu hinterlassen, solange ist die Möglichkeit, dass er der Täter sein
könnte, objektiv auszuschließen. Er kann die Tat nach Spurenlage ebenso wenig begangen haben, als wäre er zum selben Zeitpunkt in Los Angeles oder in Tokio gewesen,
das ist unbestreitbare Tatsache.

Auch wenn diese Begründung bereits hinreichend ist, den zu Unrecht Beschuldigten sofort freizulassen und Ermittlungen wegen falscher Verdächtigung gegen die zuständigen Polizisten und Staatsjuristen , aber auch wegen Mordes zunächst gegenüber den Besucherrinnen der Nadine aufzunehmen, so werde ich in Folge doch weitere, zum Teil ebenso zwingende Gründe für die Unschuld des Inhaftierten und für die Schuld von Polizei, Justiz und den sechs Besucherrinnen der Nadine benennen, zu Ihren Händen, Frau Generalbundesanwältin, aber auch öffentlich hier.

Ich bitte darum, mich schriftlich unter Nennung des Aktenzeichen über Ihr Vorgehen in der
Sache zu informieren.

Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass Sie selbst sich strafbar machen, wenn Sie diese Sache
ignorieren oder nicht sachgerecht behandeln.

Mit lieben anarchistischen Grüßen

Winfried Sobottka

Winfried Sobottka
Karl-Haarmann-Str. 75
44536 Lünen

Tel.: 0231 986 27 20

An die Generalbundesanwältin am
Bundesgerichtshof,
Frau Monika Harms

Brauerstr. 30

76137 Karlsruhe

per FAX an 0721/ 81 91 590

Strafanzeigen im Falle des Mordes an Nadine O, im August 2006 in Wetter/Ruhr, Teil 2.

17.11.2006

Ergänzung der Strafanzeige vom 12.11.2006 gegen die Besucherinnen der Nadine
O./Wetter Ruhr, ermordet August 2006, und Polizei- und Justizbeamte an die Generalbundesanwältin.

Im ersten Schreiben war begründet, das es dem Beschuldigten unmöglich war, die Tat zu begehen.

Doch das ist nicht das Einzige, was absolut nicht passt:

2. Es gibt kein Motiv, und die Tat passt absolut nicht zum Täter, das habe ich schon vor Wochen öffentlich und bisher unwidersprochen im Internet publiziert, ich zitiere:

“Kein einziger Hinweis kann darauf geboten werden, dass eine solche Extremtat zur Persönlichkeit des Beschuldigten passe. Das hält die Medien aber nicht davon ab, Vorstellungen in dieser Richtung aufzubauen: Er habe kein Mädchen gehabt, sich aber nach
einem gesehnt, wird berichtet. Darauf, dass ein männlicher Single sich nach einer Frau sehnt, wäre niemand von uns gekommen! Unter falschen Namen habe er mit verschiedenen Mädchen gechattet. Na, da würde mich doch interessieren, welcher Jugendliche das noch
nicht gemacht habe! Solche Hinweise bietet man uns dafür, dass er einem psychotischen Täterprofil entspreche, Besseres jedenfalls nicht. Aber vielleicht melden sich ja jetzt 20 Mädchen, die nur haarscharf an einer Ermordung durch ihn vorbeigekommen sein wollen.

Er kann es gar nicht gewesen sein, doch seine Verurteilung scheint beschlossen: Die Medien
haken den Fall als “Aufgeklärt” ab, der leitend zuständige Staatsanwalt hat gegenüber der Presse erklärt, dass es ihm egal sei, wenn es sich nicht aufklären lasse, wie der Beschuldigte den Mord begangen haben könnte: “Was dann passierte, wird vielleicht nie mehr zu klären sein.” Ich las es in der WAZ vom 16.09., 2006, Seite 1 und 3. Es hat mich nicht berührt, weil ich es erwartet hatte. Es läuft nach Plan, im Grunde
kann sich jeder denken, was als nächstes kommen wird, wenn niemand sich dagegen wehrt.

Es geht um alles, was einem zurecht heilig sein kann!!!!!!”

Mit anarchistischen Grüßen und klarem Unverständnis dafür, dass der 19-jährige Falschbeschuldigte noch nicht auf freiem Fuß und noch nicht öffentlich rehabilitiert ist

gez. Winfried Sobottka

Anlage 14 zum Offenen Brief an: NRW-Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter, NRW-Innenminister Ingo Wolf

Einstellungsschrift der Staatsanwaltschaft Hagen als SCAN

http://swordbeach.files.wordpress.com/2 ... ite-01.jpg

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Re: Dienstaufsichtsbeschwerde an Roswitha Müller-Piepenkötter

Beitragvon Das_Gewissen am 02.05.2009, 18:56

Bei dem ganzen Beitrag fehlen jegliche Beweise. Es wird nur Zeitungswissen präsentiert und als die einzige Wahrheit hingestellt. Sobottka kennt keine Ermitlungs- noch Gerichtsakten, das Urteil liegt ihm nicht vor und bei dem Verfahren, wo alles detailliert erörtert worden ist, war er auch nicht zugegen. Desweiteren hat Sobottka weder Kontakt zu Nadines Verwandten noch zu Philipp und seinem sozialen Umfeld.
Zudem dürfte jedem einigermaßen gebildeten Deutschen klar sein, dass weder der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen, der Innenminister des Landes Nordrhein Westfalen noch die Justizministerin des Landes NRW für Strafverfahren zuständig sind. Warum wendet sich Sobottka denn nicht an die Ermittlungsbehörden oder an die Verteidiger Philipps? Es gibt nur weltweit einen einzigen Menschen, welcher mit Halbwissen das Urteil anzweifelt.
Philipp ist ein geständiger Mörder und damit ist der Fall erledigt.

Hier die korrekte Antwort der Staatsanwaltschaft auf Sobottkas "Klage".

http://www.kostenloses-forum.com/board/ ... 56.html#56
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Verf. unbek.
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Re: Dienstaufsichtsbeschwerde an Roswitha Müller-Piepenkötter

Beitragvon freegermany-de am 02.05.2009, 20:45

Winfried Sobottka
02.05.2009, 15:52 Uhr
Zeugenaussagen sind Beweise, und in den Anlagen belegt sind Zeugenaussagen u.a von der Hagener Landgerichtssprecherin Britta Lincke, vom Hagener Oberstaatsanwalt Wolfgang Rahmer, Pressmitteilungen der Hagener Polizei. Da deren Aussagen tatsächlich belastenden Inhalt für Hagener Justiz und Polizei haben, ist es auszuschließen, dass es sich um Schutzlügen handeln könnte.

Wer den Download fürchtet, kann sich die Beweismittel direkt am Bildschirm ansehen z.B. unter:

http://swordbeach.wordpress.com/2009/04/22/hello-world/

Ansonsten sollte jedem klar sein, was es bedeutet, dass ich seit Jahren mit unvorstellbaren Diffamierungen und unvorstellbarer Willkürjustiz bekämpft werde - seitdem ich Gerechtigkeit im Mordfalle fordere.

S.u. a.


www.freegermany.de/index-lyndian.html

www.freegermany.de/expose.html

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Re: Dienstaufsichtsbeschwerde an Roswitha Müller-Piepenkötter

Beitragvon Das_Gewissen am 02.05.2009, 20:52

Macht Sobottka hier Witze oder glaubt er ernsthaft, was er hier von sich gibt? Letzteres dürfte einen Schulbesuch erforderlich machen.

Für diesen Mordfall gibt es keine Zeugen!

Weder die Hagener Landgerichtssprecherin Britta Lincke noch der Hagener Oberstaatsanwalt Wolfgang Rahmer können Zeugen sein. Die Pressemitteilungen der Hagener Polizei haben überhaupt keinen Stellenwert was die Verbrechensaufklärung betrifft. Da Sobottka nur vorgekaute Pressemitteilungen zum Anlass nimmt, daraus wirre Schlüsse bzgl. dieses Falles zu ziehen, zeigt das nicht gerade ein Höchstmaß an Bildung. Vor Gericht werden die Fälle detailliert erörtert, aber nicht im Nahhinein von der Presse. Somit beschränken sich die Veröffentlichungen nur auf das, was für juristische und kriminalistische Laien als wissenswert erscheint.

Daher war die Antwort von OStA durchaus korrekt und rechtlich nicht anfechtbar.

http://www.kostenloses-forum.com/board/ ... ,t,21.html
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Verf. unbek.
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Re: Dienstaufsichtsbeschwerde an Roswitha Müller-Piepenkötter

Beitragvon freegermany-de am 04.05.2009, 12:24

Nicht Osta Wolfgang Rahmer, sondern Rohlfes schmetterte die Strafanzeige ab, ohne sachlich auf ihre Begründung einzugehen. Dabei bezeichnete er genau das als "Vermutungen und Halbwissen", was aufgrund in der Beschwerdeschrift belegter Aussagen der Gerichtssprecherin Britta Lincke, des OSta Wolfgang Rahmer und der Polizei als Wahrheit festgestellt werden muss! Warum also hat Rohlfes die Wahrheit als "Vermutungen und Halbwissen" abqualifiziert, sich geweigert, darauf einzugehen?

Niemand hat behauptet, die Gerichtssprecherin Britta Lincke, der OStA Wolfgang Rahmer usw. seien Zeugen des Mordes gewesen.

Sie sind aber Zeugen hinsichtlich der festgestellten Spurenlage und der Umstände, unter denen Philipp J. verurteilt wurde. Und diese Dinge, das ist in der Beschwerdeschrift dargelegt, sind eben so, dass Philipp J. gar nicht der Mörder sein kann.
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Re: Dienstaufsichtsbeschwerde an Roswitha Müller-Piepenkötter

Beitragvon Das_Gewissen am 04.05.2009, 17:48

Meine Aussage:

Daher war die Antwort von OStA durchaus korrekt und rechtlich nicht anfechtbar.


Wahnfrieds irre Antwort:

Nicht Osta Wolfgang Rahmer, sondern Rohlfes schmetterte die Strafanzeige ab, ohne sachlich auf ihre Begründung einzugehen.


Wahnfried hat doch nun wirklich ausreichend Zeit zu lesen und zu überdenken, was er schreibt. Rolfes ist OStA und Rahmer habe ich diesbezüglich nicht erwähnt.

OStA Rolfes hat sehr wohl Wahnfrieds "Strafanzeige" ausführlich und korrekt beantwortet. Siehe hier:

http://www.kostenloses-forum.com/board/ ... ,t,21.html

Wenn Wahnfried sich nicht mehr in der Lage sieht, dies zu lesen und zu verstehen, mag er sich an seinen Pflichtverteidiger wenden. Nur dieser hat es anscheinend auch schon aufgegeben.

Wahnfried hat geschrieben:Niemand hat behauptet, die Gerichtssprecherin Britta Lincke, der OStA Wolfgang Rahmer usw. seien Zeugen des Mordes gewesen.

Sie sind aber Zeugen hinsichtlich der festgestellten Spurenlage und der Umstände, unter denen Philipp J. verurteilt wurde. Und diese Dinge, das ist in der Beschwerdeschrift dargelegt, sind eben so, dass Philipp J. gar nicht der Mörder sein kann.


Auch hier spinnt Wahnfried wieder. Keine der o.g. Personen sind Zeugen irgendwelcher Ermittlungen, sondern wurden nur darüber informiert, um diese zu verwerten. Wahnfried hat selbigen Namen zu recht verdient, denn er weiß nicht mehr, was er schreibt. Dr. Lasar hat das hier zutreffend analysiert:

http://www.kostenloses-forum.com/board/ ... 0,t,2.html
Ein irrationaler Mensch kann nicht rational überzeugt oder unter Druck gesetzt werden.
Verf. unbek.
Das_Gewissen
 
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