Anmerkung: Die schreiben hatte ich an Gesterkamp gefaxt, zugleich damals unter www.winsobo.de veröffentlicht – ansonsten hätte ich sie nicht mehr, das Polizei mir zwischenzeitlich alle elektronischen Datenträger und auch viele Akten raubte. An einer Stelle ist falsch vom § 146 StGB die Rede, gemeint war der § 46 StGB. Verfasst am: 20.09.2007, 13:38 Titel: Rechtsanwalt Andreas Gesterkamp, Lünen http://www.bilder-hochladen.mobi/bilder/bilder/datei_1190291864.JPG Absender: Winfried Sobottka Karl-Haarmann-Str. 75 44536 Lünen an Rechtsanwalt Andreas Gesterkamp Per FAX an:02306/750 70 18 25.09.2007 betrifft: 19 Cs 157 Js 77/06 - 15/07 Sehr geehrter Herr Andreas Gesterkamp! Am 13.05.2007 legte ich per Fax begründete Berufung gegen das Urteil des Amtsrichters Jan Knappmann ein, eine Abschrift ist diesem Fax beigefügt. Herr Andreas Gesterkamp, Sie wissen und wussten wie ich, dass sowohl Dortmunder Staatsanwaltschaft als auch das Amtsgericht strafrechtlich relevanten Rechtsbruch zu meinem Nachteil begingen, indem sie auf die Schuldfeststellung zielten, ohne die Frage von Bewegungsgründen ÜBERHAUPT zu behandeln, sogar massiv und mit besten Belegen vorgetragene Rechtsfertigungsgründe ABSOLUT IGNORIERTEN. Dabei ging die Lüner Amtsgerichtsdirektorin Brigitte Knauer sogar soweit, dass sie OHNE ANGABE AUCH NUR EINES EINZIGEN Argumentes im Prinzip sinngemäß schrieb: „Ich sehe keinen Zusammenhang, also hat es auch keine Rolle zu spielen.“ Das vor dem Hintergrund, dass der Zusammenhang evident war, dass Brigitte Knauer also gar keinen wahren Grund hätte nennen können. Herr Andreas Gesterkamp, es ist unbestreitbar Ihre einzige Aufgabe im Rahmen Ihres Mandates in meiner Sache, meine rechtlichen Interessen bestmöglich mit juristischen Mitteln wahrzunehmen, das heißt, dass Sie sich richterlichen und staatsanwältlichen Rechtsbrüchen zu meinen Lasten entgegensetzen müssen. Offensichtlich ist die Staatsanwaltschaft Dortmund aber absolut davon Überzeugt, dass von Ihnen keine Gegenwehr zu erwarten sei: Wie sonst könnte die Staatsanwaltschaft Dortmund immer noch so beharrlich darauf zielen, mir jedes rechtliche Gehör hinsichtlich meiner Motivation zu verweigern? Herr Rechtsanwalt Andreas Gesterkamp, ich habe unter bestimmten Umständen für einiges Verständnis, wenn jemand sein Unrecht einsieht und wahrlich Abstand von unrechtem Handeln nehmen will, dann bin ich der letzte, der ihn noch bestraft sehen wollte. Ich fordere Sie auf, im Kontakt mit der Staatsanwaltschaft Dortmund herauszufinden, was aus zwei Strafanzeigen gegen Richter Knappmann geworden sei, die von der StA Dortmund bisher unterdrückt werden. Weiterhin fordere ich Sie auf, schriftlich gegenüber dem Gericht und mir gegenüber begründet darzulegen, was Sie selbst davon halten, dass das Gericht den § 146 StGB, den Grundsatz des rechtlichen Gehörs und einige andere Dingen vollständig zu meinen Lasten missachtet, dass zudem ein objektiv völlig haltloses Geheimverfahren zum Zwecke meiner Entmündigung und lebenslänglicher Wegsperrung gegen mich läuft, woran die StA in ihrer Berufungsbegründung ja auch schon appelliert. Ich erwarte eine grundsätzliche Stellungnahme, die ja nicht lang sein muss, binnen 48 Stunden, Sie können Sie vorab zur Fristwahrung an meine Email-Adresse senden: winfriedsobottka@arcor.de. Mit freundlichen Grüßen Winfried Sobottka |
Briefe an Rechtsanwalt Andreas Gesterkamp, Kanzlei Horstmann, Tappe und Gesterkamp, Lünen, die er nicht beantwortete, obwohl ich sein Mandant war. Der oben angegebene Scan ist nicht mehr erreichbar weil von dem Hoster, Thomas Vogel Tengen, demnächst Engen, gelöscht. Doch es handelt sich um das nun hier einsehbare Schreiben: Der Fall Andreas Gesterkamp, auch Mitglied der SPD Lünen, wird bald einige Ergänzungen finden; doch das unten präösentierte ist auch bereits sehr aufschlussreich. Lünen, den 18. Januar 2010, Winfried Sobottka |
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